Während seines Studiums, hat man oft die Möglichkeit im Ausland zu studieren. Dabei wissen aber viele nicht, dass man auch im Ausland vom Staat, mit dem sogenannten Auslands-BAföG, unterstützt werden kann.
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studierende. Ziel ist hierbei die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungssektor, sodass jeder Studierende die finanzielle Basis für ein Studium hat und man aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht an seiner Weiterbildung gehindert wird.
Das vom deutschen Staat vergebene Auslands-BAföG ist eine Finanzierung, die möglichst vielen Studierenden wertvolle Auslandserfahrungen ermöglichen soll. Im Gegensatz zu Stipendien ist die staatliche Förderung unabhängig vom Notendurchschnitt. So wird dir also, auch wenn du ein Auslandssemester machst und im Ausland studierst, trotzdem dein BAföG ausgezahlt. Außerdem bekommst du aber obendrauf noch einige Zuschläge. Dein Auslands-BAföG ist also ganz ähnlich wie dein normales BAföG, nur dass es noch Extras beinhaltet.
Auslands-BAföG musst du, wie das normale BAföG auch, beantragen. Du kannst es für einen Studienaufenthalt von mindestens einem Semester bzw. zwölf Wochen oder für ein Pflichtpraktikum von mindestens 12 Wochen beantragen. Folgende Voraussetzungen spielen dabei eine Rolle (dabei gilt, dass alle Bedingungen auf dich zutreffen müssen):
Erhältst du bereits BAföG für dein Studium in Deutschland, so ist es sehr wahrscheinlich, dass du auch einen Anspruch auf Auslands-BAföG hast! Hast du bereits einen negativen Bescheid vom Amt erhalten (da du dem Grunde nach nicht förderfähig bist), so wirst du auch kein Auslands-BAföG erhalten können. Falls du zwar Anspruch auf BAföG im Inland hast, du aber keine Zahlungen erhalten hast, da zum Beispiel das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, so hast du für das Auslands-BAföG trotzdem gute Chancen!
Du kannst hier aber einfach ausprobieren, ob du Anspruch auf Auslands-BAföG hast!
Beim Auslands-BAföG bekommst du deinen normalen BAföG-Betrag plus weiteren Zuschuss. Dieser Zuschuss ist für deine Studiengebühren und deine Hin- und Heimreise. Bei den Studiengebühren liegt der maximale Zuschuss bei 4.600 € jährlich. Für eine Hin- und Heimreise innerhalb von Europa kannst du maximal 250 € und außerhalb Europas sogar maximal 500 € Zuschuss bekommen (jeweils pro Strecke). Ebenso werden eventuell anfallende Krankenversicherungskosten übernommen, sowie höhere Lebenshaltungskosten, außerhalb der EU und der Schweiz.
Genau wie beim regulären Inlands BAföG baut die Berechnung daher für den Auslands-BAföG-Höchstsatz auf einzelnen Bausteinen auf, die verschiedene Freibeträge darstellen.
Die weiteren Freibeträge für das Ausland:
Durch die zusätzlichen Freibeträge kann es dazu kommen, dass du bei einem grundlegenden Anspruch auf BAföG auf einmal doch eine Zahlung für das Ausland erhältst, obwohl du im Inland leer ausgehst.
Deinen Antrag musst du nicht bei deinem Inlands-BAföG-Amt, sondern bei einem speziellen Auslands-BAföG Amt einreichen. Die Zuordnung zu einem BAföG Amt ist dabei abhängig von dem Land, in dem du deinen Auslandsaufenthalt machst / machen wirst.
Beachte beim Antrag auf jeden Fall, dass ein Antrag auf Auslands-BAföG außerhalb der EU und der Schweiz länger dauern kann. Für den Antrag benötigst du außerdem teils noch andere, von den BAföG Ämtern zur Verfügung gestellte, Dokumente.
Den Antrag solltest du schon mindestens 6 Monate im Voraus stellen, denn dort ist mit noch längeren Wartezeiten und Bearbeitungsdauer zu rechnen. Hast du den Antrag beim BAföG Amt eingereicht, so kannst du nur noch warten. Die zügigste Bearbeitungszeit findet dann statt, wenn alle Formblätter richtig ausgefüllt wurden und alle Nachweise vorhanden sind.
Auch für die Förderung mit Auslands-BAföG ist deine Regelstudienzeit bzw. die Förderungshöchstdauer entscheidend.
Handelt es sich bei deinem Auslandsaufenthalt um einen vorübergehenden Studienaufenthalt innerhalb der EU oder der Schweiz, so beträgt die Förderung normalerweise maximal ein Jahr. Liegen besondere Gründe vor, so kann sie auf maximal 2 1/2 Jahre erweitert werden. Mindestens muss dein Auslandsaufenthalt allerdings 12 Wochen betragen, damit eine BAföG-Förderung möglich wird!
Du kannst auch für dein gesamtes Studium gefördert werden und auch bei Pflicht-Auslandspraktika. Absolvierst du ein freiwilliges Praktikum, so ist dieses leider nicht im Ausland förderfähig.
Gleich wie beim Inlands-BAföG musst du auch das Auslands-BAföG zurückzahlen. Auch hier gilt: 50 % des Darlehens sind ein Zuschuss des Staats. Die anderen 50 % der Summe, die du erhalten hast, musst du zurückzahlen. Von der Rückzahlung ausgeschlossen, ist der mögliche Zuschuss für die angefallenen Studiengebühren im Ausland. Hast du beide Arten bezogen, so werden am Ende die beiden Summen zusammengerechnet. Die Rückzahlungsperiode startet dann auch zusammen mit der Rückzahlung des Inlands-BAföGs. Dabei gilt: Fünf Jahre nach Ende der Regelstudienzeit startet die Zahlung, der genaue Zeitpunkt deines Auslandssemesters spielt keine Rolle.