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BAföG-Folgeantrag

Bastian
Krautwald
Gründer
Veröffentlicht
12.11.2019

Damit du dein BAföG über dein gesamtes Studium hinweg erhältst, musst du jedes Jahr einen BAföG-Folgeantrag stellen. Wie und wann du diesen stellst, um dein BAföG lückenlos zu bekommen und worauf du dabei achten musst, zeigen wir dir hier.

Was ist der BAföG-Folgeantrag?

Jeder BAföG-Antrag, den du nach dem Erstantrag stellst, ist ein Folgeantrag. Dieser ist wichtig, damit du dein BAföG weiterhin erhältst. Du musst ihn jedes Jahr stellen, weil die Förderungsdauer über zwei Semester geht. Wenn du es versäumst, ihn zu stellen, wird dir kein BAföG mehr gezahlt.

Wann muss ich den Folgeantrag stellen?

Damit du dein BAföG durchgehend bekommst, musst du den Folgeantrag mindestens 2 Monate vor Ablauf deines aktuellen Bewilligungszeitraums stellen. Du solltest auch darauf achten, dass du alle Nachweise sofort beilegst, weil ein Nachreichen die Bearbeitung verzögert.

Welche Formblätter brauche ich für den Folgeantrag?

Für den Folgeantrag brauchst du nicht mehr alle BAföG-Formblätter, wie für deinen Erstantrag, sondern nur noch die folgenden:

  • BAföG Formblatt 1
  • BAföG Formblatt 3
  • BAföG Formblatt 5 (erst ab dem 4. Semester)

Welche Nachweise brauche ich für den Folgeantrag?

Weil das BAföG-Amt deine Angaben überprüft, musst du diese mit Nachweisen belegen, dazu gehören immer:

  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis (falls privat und vorhanden)
  • Mietvertrag (Wenn du eine eigene Wohnung hast)
  • Kraftfahrzeugschein (falls du ein Kfz besitzt)
  • Einkommenserklärung deiner Eltern/Ehepartner

Welches BAföG-Amt ist für den Folgeantrag verantwortlich?

Wenn du deine Hochschule nicht gewechselt hast, ist das gleiche Amt wie bei deinem Erstantrag verantwortlich.

Was, wenn ich den Folgeantrag zu spät stelle?

Wenn du deinen Antrag nicht rechtzeitig stellst, ist das nicht so schlimm. Es kann zu Zahlungsverzögerungen kommen, aber nicht dazu, dass du deinen Anspruch auf BAföG verlierst. 

Damit du die Fristen nicht verpasst, kannst du diese auch hier noch einmal genau nachlesen.

Allerdings: Wenn du mit der Antragsstellung zu spät bist, kann es sein, dass du dich eine Zeit lang selbst versorgen musst, bis das Geld vom Amt kommt.

Wurde dein Antrag dann bewilligt, bekommst du eine Rückzahlung der Monate, in denen du kein BAföG bekommen hast.

Hilfe bei der Antragsstellung?

Falls du dir jetzt nicht sicher bist, wie du den Folgeantrag richtig stellst oder ob du alles richtig verstanden hast, kann dir deineStudienfinanzierung gerne helfen.

Wir füllen den kompletten Antrag für dich aus, sammeln alle Belege mit dir zusammen und schicken ihn sogar an das BAföG Amt. Du musst dich nur bei uns registrieren.

Verschwende keine Zeit.

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