Damit du dein BAföG über dein gesamtes Studium hinweg erhältst, musst du jedes Jahr einen BAföG-Folgeantrag stellen. Wie und wann du diesen stellst, um dein BAföG lückenlos zu bekommen und worauf du dabei achten musst, zeigen wir dir hier.
Jeder BAföG-Antrag, den du nach dem Erstantrag stellst, ist ein Folgeantrag. Dieser ist wichtig, damit du dein BAföG weiterhin erhältst. Du musst ihn jedes Jahr stellen, weil die Förderungsdauer über zwei Semester geht. Wenn du es versäumst, ihn zu stellen, wird dir kein BAföG mehr gezahlt.
Damit du dein BAföG durchgehend bekommst, musst du den Folgeantrag mindestens 2 Monate vor Ablauf deines aktuellen Bewilligungszeitraums stellen. Du solltest auch darauf achten, dass du alle Nachweise sofort beilegst, weil ein Nachreichen die Bearbeitung verzögert.
Für den Folgeantrag brauchst du nicht mehr alle BAföG-Formblätter, wie für deinen Erstantrag, sondern nur noch die folgenden:
Weil das BAföG-Amt deine Angaben überprüft, musst du diese mit Nachweisen belegen, dazu gehören immer:
Wenn du deine Hochschule nicht gewechselt hast, ist das gleiche Amt wie bei deinem Erstantrag verantwortlich.
Wenn du deinen Antrag nicht rechtzeitig stellst, ist das nicht so schlimm. Es kann zu Zahlungsverzögerungen kommen, aber nicht dazu, dass du deinen Anspruch auf BAföG verlierst.
Damit du die Fristen nicht verpasst, kannst du diese auch hier noch einmal genau nachlesen.
Allerdings: Wenn du mit der Antragsstellung zu spät bist, kann es sein, dass du dich eine Zeit lang selbst versorgen musst, bis das Geld vom Amt kommt.
Wurde dein Antrag dann bewilligt, bekommst du eine Rückzahlung der Monate, in denen du kein BAföG bekommen hast.
Falls du dir jetzt nicht sicher bist, wie du den Folgeantrag richtig stellst oder ob du alles richtig verstanden hast, kann dir deineStudienfinanzierung gerne helfen.
Wir füllen den kompletten Antrag für dich aus, sammeln alle Belege mit dir zusammen und schicken ihn sogar an das BAföG Amt. Du musst dich nur bei uns registrieren.