Das BAföG Formblatt 1 ist eines der wichtigsten, weil du es bei jedem Antrag für BAföG neu ausfüllen musst.
Wie du es ausfüllst, welche Belege du brauchst und worauf du sonst noch achten musst, zeigen wir dir hier.
Das Formblatt 1 beinhaltet die sogenannten Grundinformationen zu deiner Person. Dazu gehören zum einen deine persönlichen Daten, wie zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum und Informationen über deine familiären Verhältnisse.
Andererseits gehören dazu auch Angaben über deine finanzielle Situation. Das heißt, du musst genau aufzeigen, was du besitzt oder auch nicht besitzt. Das BAföG Amt fragt nach allen möglichen Vermögensarten, das geht von Bargeld bis zu Versicherungen und Schulden.
Falls du Vermögen in einer der im Formblatt abgefragten Arten besitzt, musst du das angeben. Auch, wenn du kein Vermögen in einer der Kategorien besitzt, musst du dies dort mit einer "0" angeben.
Zu BAföG Formblatt 1 gibt es noch Anlage 1 und Anlage 2. Die beiden Anlagen müssen aber, im Gegensatz zu Formblatt 1 selbst, nicht bei jedem Antrag erneut ausgefüllt werden.
Anlage 1 brauchst du nur bei deinem Erstantrag, Anlage 2 ist nur wichtig, wenn du Kinder hast.
Du brauchst das BAföG Formblatt 1 bei jedem BAföG Antrag. Das heißt, du musst es jedes Mal, wenn du BAföG beantragst, ausfüllen. Hier ist es egal, ob es sich um deinen Erst- oder Folgeantrag handelt.
Das liegt daran, dass es Informationen über dich enthält, die sich im Laufe der Zeit geändert haben könnten. Es kann zum Beispiel sein, dass du eine neue Adresse hast, weil du umgezogen bist. Vielleicht hast du auch mehr oder weniger Geld auf deinem Konto, als noch bei deinem letzten Antrag.
Das BAföG Formblatt 1 besteht insgesamt aus 8 Seiten. Ausfüllen musst du aber nur die ersten 4 Seiten. Die restlichen 4 Seiten sind Erläuterungen.
Auf Seite 1 von BAföG Formblatt 1 musst du deine persönlichen Daten angeben.
In den Zeilen 2 bis 4 trägst du die Informationen rund um dein Studienfach ein.
Zeile 2: Hier trägst du deine Uni ein.
Zeile 3: Hier gibst du dein Studienfach an.
Zeile 4: Hier musst du den Abschluss, den du anstrebst, angeben. Das kann zum Beispiel dein Bachelor, Master oder Staatsexamen sein.
Zeile 5: Hier musst du ankreuzen, ob du Vollzeit oder Teilzeit studierst. Teilzeitstudiengänge sind meist so aufgebaut, dass sie nebenher weiterhin die Ausübung von einem Beruf oder die Kinderbetreuung ermöglichen.
Zeile 6 bis 7: Wenn du schon BAföG bekommen hast, egal ob als Schüler oder Student, musst du hier das Amt, welches für deinen vorherigen Antrag verantwortlich war, sowie deine bisherige Förderungsnummer, eintragen. Wenn nicht, dann kreuzt du hier einfach "Nein" an.
Zeile 8 bis 10: Hier sollst du deine personenbezogenen Daten angeben: Deinen Namen, deinen Geburtsort und dein Geschlecht.
Zeile 11: Hier musst du deine Steueridentifikationsnummer eintragen. Falls du nicht weißt, wo du diese findest, ist das kein Problem. Du kannst die Nummer auf einem der folgenden Bescheide nachschauen:
Wenn du keinen dieser Bescheide hast, kannst du deine Steueridentifikationsnummer auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern beantragen. Du klickst hierfür auf der Startseite bei Privatperson auf "steuerliche Identifikationsnummer" und folgst einfach den Anweisungen.
Zeile 12 bis 13: Hier musst du deinen Familienstand angeben. Falls du verheiratet, geschieden, dauerhaft getrennt lebend oder verwitwet bist, musst du das Datum nur bei deinem ersten Antrag angeben.
Zeile 14: Hier musst du deine Staatsangehörigkeit angeben. Falls diese nicht deutsch ist, möchte das Amt wissen, welche andere Staatsangehörigkeit du hast. Wenn du verheiratet bist, will das Amt auch die deines Partners wissen.
Das groß gedruckte “B”, das du in Zeile 14 zum ersten Mal siehst, steht für "Beleg". Also ein Nachweis, den du hier vorzeigen musst. Welche Belege du für das BAföG Formblatt 1 brauchst, haben wir dir unten aufgelistet.
Zeile 15 bis 18: Hier musst du deinen Hauptwohnsitz angeben. Dein Hauptwohnsitz ist die Adresse, wo du offiziell gemeldet bist. Sie ist auch auf deinem Personalausweis eingetragen.
Zeile 19 bis 22: Falls du für das Studium umziehst, musst du hier die Adresse von deinem Wohnheim, deiner WG oder deiner Wohnung als Wohnsitz während der Ausbildung angeben. Wenn du nicht umziehst, gibst du nochmal die Adresse an, die du vorher als Hauptwohnsitz angegeben hast.
Zeile 23 bis 27: Damit dir dein BAföG auch überwiesen werden kann, braucht das BAföG Amt deine Bankverbindung. Diese trägst du hier ein.
Zeile 28: Hier markierst du, an wen (an dich oder deine Eltern) oder an welche deiner Adressen (Hauptwohnsitz oder Anschrift während der Ausbildung), der Briefverkehr geschickt werden soll.
Zeile 31 bis 33: Hier musst du den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum deines Vaters angeben. Falls dieser bereits verstorben ist, muss auch das Sterbedatum angegeben werden. Außerdem musst du noch seine Staatsangehörigkeit eintragen. Falls dir irgendeine dieser Informationen nicht bekannt ist, schreibst du einfach "unbekannt" hin.
Zeile 34 bis 35: Hier musst du den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum, falls verstorben auch wieder das Sterbedatum, deiner Mutter angeben. Auch ihre Staatsangehörigkeit musst du angeben. Hier gilt das Gleiche wie bei deinem Vater: Für den Fall, dass dir einige Daten nicht bekannt sein sollten, trägst du einfach "unbekannt" ein.
Zeile 37: Hier musst du angeben, ob deine Eltern verheiratet, getrennt lebend oder geschieden sind.
Zeile 39 bis 42: Diese Zeilen von Seite 2 sind nur für Schüler wichtig. Falls du minderjährig bist und deine Eltern nicht zusammenleben, musst du hier angeben, wer für dich das Sorgerecht trägt.
Bist du volljährig, aber deine Eltern sind vor deinem 18. Lebensjahr gestorben oder haben sich getrennt, musst du diesen Abschnitt ebenfalls ausfüllen.
Zeile 42: Hier kreuzt du an, ob du deinen eigenen Haushalt führst oder nicht. Deinen eigenen Haushalt führst du, wenn du deine eigene Miete zahlst und dir deinen eigenen Hausrat, wie Lebensmittel, Putzmittel usw., selber finanzierst.
Das Ausfüllen der Zeilen 43 bis 50 ist nur relevant, wenn du Kinder hast.
Zeile 45 bis 46: Hier musst du die Namen und das Geburtsdatum deiner Kinder angeben.
Zeile 47 bis 48: Hier musst du die Ausbildungsstätte deiner Kinder angeben. Außerdem musst du angeben, um was für eine Art von Ausbildungsstätte es sich handelt, zum Beispiel, ob das eine Schule oder ein Betrieb ist.
Zeile 49: Hier kreuzt du an, ob deine Kinder bei dir im Haushalt leben.
Zeile 50: Falls deine Kinder arbeiten und Geld verdienen, musst du angeben, wie viel diese brutto verdienen.
In den Zeilen 51 bis 54 musst du angeben, ob du schon irgendeine Art von finanzieller Unterstützung bekommst. Das können verschiedene Arten von Unterstützung sein. Das kann zum Beispiel von einem Stipendium, über einen Zuschuss von einem Begabtenförderungswerk bis zu einer Unterstützung der Agentur für Arbeit gehen.
Zeile 57 bis 58: Hier gibst du an, ob du während deines Studiums bei deinen Eltern wohnen wirst oder nicht.
Zeile 59 bis 61: Diese Zeilen, sind nur für Schüler. Wenn du während deiner Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst, möchte das BAföG Amt einen Grund dafür. Ein möglicher Grund kann sein, dass der Weg von deinem Elternhaus zu deiner Ausbildungsstätte zu weit ist und du dir deshalb dort in der Nähe eine Wohnung nehmen musst.
Zeile 62: Falls du in einem Internat wohnst, musst du hier die Heimkosten angeben.
Zeile 63 bis 64: Hier musst du ankreuzen, wie du krankenversichert bist. Unterschieden wird hier, ob du über deine Familie gesetzlich oder privat versichert bist, unabhängig als Student gesetzlich oder nochmal anders versichert bist.
Gesetzlich familienversichert bist du, wenn du unter 25 Jahre alt bist und deine Eltern oder dein Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. In dem Fall bist du dann beitragsfrei über deine Eltern versichert und musst selber keine monatlichen Versicherungsbeiträge einzahlen.
Studentisch versichert bist du, wenn du älter als 25 Jahre bist und jeden Monat selber deinen Versicherungsbeitrag an eine gesetzliche Versicherung einzahlst.
Bei der privaten Versicherung gilt das Gleiche wie bei der gesetzlichen Versicherung: Bis zu deinem 25. Lebensjahr bist du beitragsfrei bei deinen Eltern mitversichert. Ab deinem 25. Lebensjahr musst du selber monatliche Versicherungsbeiträge zahlen.
In einem anderen Versicherungsverhältnis stehst du, wenn du zum Beispiel Teilzeit studierst und nebenher Vollzeit arbeitest und deshalb bereits als Arbeitnehmer versichert bist.
Zeile 65 bis 66: Hier musst du ankreuzen, ob du selbst deinen Pflegeversicherungsbeitrag zahlst oder nicht. Diesen zahlst du selbst, wenn du deine Krankenversicherungsbeiträge selber zahlst.
Zeile 67 bis 68: Diese Zeilen von BAföG Formblatt 1 brauchst du nur, wenn du eine höhere Fachschule, Akademie oder Hochschule besuchst. Wenn du so eine Einrichtung besuchst und du nicht für BAföG, sondern nur für ein Darlehen berechtigt bist, kannst du angeben, wie hoch das Darlehen maximal sein soll.
Seite 3 von BAföG Formblatt 1 dreht sich um deine finanzielle Lage. Hier ist es wichtig, dass du bei deinen Angaben sehr genau bist. Falsche Angaben sind strafbar und können dich dein BAföG kosten. Seite 3 ist wie eine Tabelle aufgebaut.
Zeile 70: Hier musst du den Bewilligungszeitraum angeben, für welchen du den Antrag stellst.
Zeile 71: Hier trägst du ein, wie viele Monate der Bewilligungszeitraum ist.
Zeile 72: Hier kreuzt du an, ob du irgendwelche Einnahmen im Bewilligungszeitraum haben wirst. Wenn ja, dann musst du in den Zeilen 73 bis 87 angeben, wie hoch die jeweiligen Einnahmen sein werden. Wenn du "Nein" ankreuzt, weil du keine Einnahmen haben wirst, geht es für dich erst ab Zeile 88 von BAföG Formblatt 1 weiter.
Zeile 88: Hier musst du eintragen, ob du schon andere Leistungen beantragst hast, aber noch auf die Antwort wartest.
Zeile 89: Hier musst du eintragen, ob du Beiträge zur "Riester Rente" einzahlst.
Zeile 91 bis 104: In diesen Zeilen musst du dein ganzes Vermögen angeben. Hier ist es wichtig, dass du wirklich genau bist, weil das BAföG Amt deinen Finanzstatus prüft. Wenn du kein Vermögen hast, trägst du einfach eine "0" ein.
Zeile 105 bis 108: Hier musst du, nur wenn du welche hast, deine Schulden angeben. Dazu gehören zum Beispiel Lasten, Darlehen, Hypotheken und auch Verbindlichkeiten, die du eventuell noch von früheren Studienkrediten hast.
Zeile 109 bis 112: Hier wird nach nicht anzurechnenden Vermögenswerten gefragt. Das können zum Beispiel Vermögenswerte sein, die du aus rechtlichen Gründen nicht veräußern darfst: Zum Beispiel Vermögen in Form von Sachwerten oder Geld, das du hast, aber aufgrund eines Gerichtsbeschlusses nicht davon Gebrauch machen kannst.
Zeile 113 bis 121: Dieser Abschnitt ist eine Erklärung. In dieser steht, dass du mit deiner Unterschrift bestätigst, dass alle Angaben, die du gemacht hast, wahrheitsgetreu sind. Außerdem erlaubst du dem BAföG Amt, dass es deine Daten prüfen und an die KfW weiterleiten darf, solltest du nur für einen Studienkredit infrage kommen.
Zeile 123: Du musst das BAföG Formblatt 1 hier mit Ort und Datum unterschreiben. Falls du minderjährig bist, muss dein Erziehungsberechtigter auch unterschreiben. Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass alle Angaben, die du gemacht hast, wahr sind und du verstanden hast, was in der Erklärung steht.
Wie oben erwähnt, muss das BAföG Amt deine Angaben über deine Belege prüfen. Dem BAföG Formblatt 1 musst du folgende Nachweise beilegen:
Wie du merkst, ist das Ausfüllen der Formblätter durchaus komplex. Wenn du von dem Aufwand abgeschreckt bist oder Angst hast, etwas beim Ausfüllen falsch zu machen, dann wende dich gerne an deineStudienfinanzierung. Wir unterstützen dich individuell vom ersten Auffüllen des Antrags bis zur Einreichung beim entsprechenden BAföG Amt. Du musst dich nur bei uns registrieren.