Du brauchst das Formblatt 3 bei jedem BAföG Antrag. Es ist dafür da, die Einkommenssituation deiner Eltern bzw. deines Ehepartners abzufragen. Wie du das Formblatt 3 ausfüllst und welche Belege du benötigst, zeigen wir dir hier.
BAföG Formblatt 3 prüft die Einkommenssituation der Personen, die dir gegenüber unterhaltspflichtig sind. Das sind deine Eltern oder wenn du verheiratet bist, dein Ehepartner.
Deshalb müssen deine Eltern bzw. dein Partner im BAföG Formblatt 3 ihre Einkommenssituation genau aufzeigen. Das ist notwendig, weil sich auch auf Basis dieser Angaben dein BAföG Satz berechnet.
Zudem prüft das BAföG Amt auch, ob du Geschwister hast. Dies geschieht, da Geschwister einen positiven Einfluss auf die Höhe deines BAföG Satzes haben können.
Genau wie das Formblatt 1 musst du das Formblatt 3 bei jedem Antrag, egal ob Erst- oder Folgeantrag, erneut ausfüllen und einreichen.
Das Formblatt 3 musst du jeweils für deinen Vater und deine Mutter einreichen. Bei deiner Mutter und deinem Vater handelt es sich dabei immer nur um deine leiblichen Eltern bzw. deine Adoptiveltern. Deine Stiefeltern sind hier nicht relevant.
Hast du einen offiziell eingetragenen Lebenspartner oder Ehepartner, musst du das Formblatt 3 auch für sie oder ihn einreichen.
Übrigens: wenn du elternunabhängiges BAföG erhältst, brauchst du das Formblatt 3 nicht auszufüllen.
Das BAföG Formblatt 3 besteht insgesamt aus 6 Seiten. Ausfüllen musst du aber nur die ersten 4 Seiten. Die restlichen 2 Seiten sind Erläuterungen.
Genau wie bei Formblatt 1 findest du bei manchen Angaben ein rotes “B”. Dieses steht für Beleg und zeigt an, dass du für die jeweilige Angabe einen Beleg einreichen musst, der deine Aussage bestätigen kann.
Zeilen 1 bis 3: Hier trägst du deinen Namen, dein Geburtsdatum und deinen Geburtsort ein.
Zeile 4: Hier kreuzt du an, für wen das Formblatt ist. Entweder deinen Ehepartner, deine Mutter oder deinen Vater.
Wichtig: Du brauchst für jeden ein eigenes Formblatt 3!
Zeilen 6 bis 9: Hier musst du den Namen und die Anschrift des betroffenen Elternteils bzw. deines Partners angeben.
Zeile 10: Hier kreuzt du den Familienstand der betroffenen Person an. Falls diese geschieden ist, musst du auch das Datum angeben.
Zeile 11: Hier musst du ankreuzen, in welcher Art von Arbeitsverhältnis die Person steht. Falls diese nicht mehr arbeitet, musst du das Datum eintragen, ab welchem die Person nicht mehr erwerbstätig ist.
Zeile 12 bis 32: Diese Zeilen sind wie eine Tabelle aufgebaut. Hier müssen deine Eltern die Kinder angeben, für die sie unterhaltspflichtig sind oder die in ihrem Haushalt leben. Du gibst hier vor allem die Ausbildungssituation an, die auf das Geschwisterkind zutrifft. Das Ganze gilt für den Zeitraum, für den du deinen BAföG Antrag stellst.
Auf dem Formblatt können bis zu 3 Kinder eingetragen werden. Solltest du mehr Geschwister haben, musst du einfach ein weiteres Blatt der Seite 1 hinzufügen und dort weitere Geschwister in den Zeilen 12 bis 32 eintragen.
Wichtig: Dich selbst gibst du hier bitte nicht mit an!
Zu den Angaben, die abgefragt werden, gehören in diese Zeilen:
Im erste Teil der Seite 2 wird in den Zeilen 32 bis 45 angegeben, ob deine Eltern bzw. dein Ehepartner für weitere Personen unterhaltspflichtig sind. Das kann zum Beispiel eine Ex-Frau oder ein Ex-Mann sein. Hier musst du die persönlichen Daten der Person angeben, für die Unterhalt geleistet wird.
Zeile 46: Falls der Erklärende oder eine andere Person, für die Unterhalt gezahlt wird, eine Behinderung hat, gibst du das auch hier an. Dafür erhält man entsprechende Freibeträge. Allerdings musst du auch dies nachweisen können (beispielsweise durch den Behindertenausweis).
Zeile 48: Hier musst du das vorletzte Jahr angeben. Ist es heute also 2019, trägst du hier 2017 ein. Dies ist notwendig da meist für dieses Jahr schon alle Belege vorhanden sind.
Wichtig: Wenn ein Elternteil oder dein Partner eine Einkommensverringerung seit 2017 erlebt hat, so füllt man zusätzlich das Formblatt 8 aus. Damit wird dann das aktuelle Einkommen als Berechnungsgrundlage genutzt und wirkt sich positiv auf deine Berechnung aus.
Zeile 49 - 53: Hier wird die Erwerbstätigkeit deines Elternteils oder Partners eingetragen. Dies ist wichtig für die Berechnung des Einflusses vom Einkommen auf deinen BAföG Satz. Dabei handelt es sich übrigens um die Erwerbstätigkeit, die die Person im entsprechenden (vorletzten) Jahr hatte.
Zeile 54: Wenn bereits der Einkommenssteuerbescheid vorliegt, dann muss hier das "ja" angekreuzt werden. Dann musst du auch den Einkommenssteuerbescheid als Nachweis erbringen. Zeile 55 wird dann entsprechend mit "nein" angekreuzt.
Zeile 55: Liegt der Einkommenssteuerbescheid noch nicht vor, aber die Einkommenssteuererklärung wurde bereits erstellt, dann muss hier "ja" ankreuzen. Dann musst du als Nachweis die Einkommenssteuererklärung nutzen oder aber die Lohnsteuerbescheinigung erbringen. Zeile 54 kreuzt du dann als "nein" an.
Zeile 56: Der Lohnsteuerjahresausgleich ist dann mit "ja" anzukreuzen, wenn man als Arbeitgeber tätig ist und mehr als 10 Mitarbeiter hat. Hierbei handelt es sich übrigens nicht um die generelle Steuererklärung - das ist ein veralteter Begriff.
Zeile 57 bis 59: Gemeinsame Veranlagung bedeutet, dass deine Eltern (oder du und dein Partner) gemeinsam eine Steuererklärung erstellen und nicht jeder eine Einzelne. Ist dies der Fall, so kreuzt du hier bitte an, mit welcher Person die gemeinsame Veranlagung stattfindet. Das kann natürlich auch ein neuer Partner des Elternteils sein. Zudem muss das entsprechende Steueramt und die Steuernummer angegeben werden.
Wichtig: Bei deinen Eltern musst du die Steuernummer angeben, nicht die SteuerID! Diese ist auf der Steuererklärung oben links zu finden und ist abhängig vom Wohnort.
Zeile 60: Liegt der Einkommenssteuerbescheid bereits vor aber enthält Fehler kann sich unter Umständen der Bescheid nochmal ändern. Daher ist es wichtig, dies dem Amt mitzuteilen.
Zeile 61 bis 62: Hier gibst du die Steuern an, die auch auf dem Einkommenssteuerbescheid zu finden sind und zwar bezogen auf Kirche und Gewerbe.
Oben musst du noch einmal deinen Namen eintragen, damit dir das Formblatt 3 auch zugeordnet werden kann.
Zeile 63: Hast du Zeile 54 und 55 mit "nein" angekreuzt, so trägst du hier ein, wie viel Steuern dein Elternteil oder Partner gezahlt hat. Zudem gibst du an, wie viel er oder sie verdient hat. Dies muss auch nachgewiesen werden können (z.B. durch einen Lohnsteuerbescheid).
Zeile 64: Auf bestehende Kapitalwerte muss man auch Steuern zahlen, diese sind hier anzugeben.
Zeile 65 bis 66: Arbeitete dein Elternteil in einem Minijob im vorletzten Jahr, gibt man hier noch den Steuerbetrag an, der auf die Einnahmen gezahlt wurde. Zudem gibt man an, wann der Minijob erstmals ausgeführt wurde, denn dies hat einen Einfluss auf die Berechnung des BAföG Satzes.
Zeile 67: Hier gibst du an, ob deine Eltern irgendwelche Einnahmen aus dem Ausland erwirtschaften, also aus dem Ausland Geld erhalten. Wenn dies der Fall ist, musst du angeben wie hoch diese sind, aus welchem Land sie kommen und ob die Einnahmen bereits versteuert wurden.
Zeile 71: Diese Zeile ist nur wichtig, wenn deine Eltern eine Riester-Rente abgeschlossen haben.
Die Zeilen 73 bis 78 sind nur wichtig, wenn deine Eltern Rentner sind. Dafür musst du bitte alle Angaben zur Rente ausfüllen. Wichtig dabei ist vor allem das Datum, ab dem die Rente bezogen wurde, da dies einen Einfluss auf die Berechnung deines BAföG Satzes hat.
Zeile 81: Hier muss dein Elternteil angeben, ob es Arbeitslosengeld/Unterhaltsgeld bezieht. Dabei handelt es sich allerdings nicht um Hartz IV Zahlungen sondern wirklich nur Arbeitslosengeld I.
Zeile 82 bis 86: Hier muss angegeben werden, ob Krankengeld, Insolvenzgeld, Übergangsgeld, Kurzarbeitergeld, Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz bzw. vergleichbare Leistungen nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder Betriebsrenten bezogen werden.
Zeile 89: Hier müssen deine Eltern eintragen, ob sie weitere, bisher noch nicht erwähnte Einnahmen, erhalten.
Auch auf der Seite 4 musst du oben wieder deinen Namen eintragen.
Zeilen 90 bis 101: In dieser Erklärung unterschreibst du, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Zudem bestätigst du, dass du jegliche Änderungen bezüglich der Angaben sofort an das BAföG Amt weitergeben wirst.
In Zeile 101 muss dein Elternteil dann entsprechend unterschreiben, dass alle Angaben wahrheitsgetreu sind.
Zeilen 102 bis 111: Dieser Abschnitt ist eine Zusatzerklärung für Eltern ohne Einkommen. Das bedeutet, wenn einer deiner Elternteile in dem Kalenderjahr keine Einkünfte, also kein Geld verdient hat, vermerkst du das dort. Damit kann ein Elternteil für das andere durch seine Unterschrift "bürgen".
Weil das BAföG Amt deine Angaben prüft, musst du dem Formblatt Nachweise beilegen.
Die Einkommenserklärung, die deine Eltern oder dein Partner einreichen müssen, ist die vom vorletzten Kalenderjahr.
Das Einkommen, dass deine Eltern im vorletzten Kalenderjahr gemacht haben, steht schon fest. Außerdem haben sie vermutlich in den meisten Fällen schon eine Steuererklärung für dieses Jahr gemacht und der Steuerbescheid liegt auch schon vor. Dieser ist die beste Möglichkeit für das BAföG Amt, alle Angaben zu überprüfen.
Wenn du immer noch unsicher bist, wie du deinen BAföG Antrag selber ausfüllst, kann dir deineStudienfinanzierung helfen. Wir füllen den Antrag komplett für dich aus, sammeln mit dir alle Belege zusammen und schicken den Antrag für dich ab. Jetzt kostenlos starten.