Das Formblatt 4 brauchst du nur, wenn du kein deutscher Staatsangehöriger bist und das BAföG-Amt dich dazu auffordert, dieses Blatt auszufüllen. Welche Angaben hier gemacht werden müssen und worauf du dabei achten musst, zeigen wir dir in diesem Artikel.
Das Formblatt 4 ist nur für ausländische Studierende wichtig. Es prüft die Aufenthalts- und Erwerbssituation deiner Eltern. Du brauchst es nur, wenn dich das BAföG-Amt dazu auffordert, es auszufüllen.
In Formblatt 4 müssen deine Eltern angeben, wie lange sie in Deutschland gelebt haben oder schon leben. Außerdem will das Amt wissen, wie viele Jahre sie davon in Deutschland gearbeitet haben.
Wenn deine Eltern schon seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben und ein Elternteil mindestens 3 Jahre in Deutschland gearbeitet hat, bist auch du hier BAföG berechtigt.
Das Formblatt besteht aus 2 Seiten. Diese 2 Seiten bestehen aus Tabellen, die deine Eltern komplett ausfüllen müssen. Wie ihr das macht, zeigen wir dir hier:
Zeile 1 bis 2: Hier trägst du deinen Namen und dein Geburtsdatum ein.
Ab Zeile 3 geht es nur noch um deine Eltern.
Zeile 4: Hier trägst du den Namen deines Vaters ein.
Zeile 5: Hier trägst du den Namen deiner Mutter ein.
In die Zeilen 6 bis 14 musst du eintragen, wie lange deine Eltern schon in Deutschland sind.
Die Zeilen sind in zwei Tabellen unterteilt. Die linke Tabelle ist für deinen Vater und die rechte Tabelle für deine Mutter. Die Tabellen fragen, von welchem Datum an (Monat und Jahr) bis zu welchem Zeitpunkt (wieder Monat und Jahr) deine Eltern in Deutschland gelebt haben.
In den Zeilen 18 bis 31 müssen deine Eltern angeben, wie lange diese in Deutschland gearbeitet haben.
Wie oben, ist die linke Tabelle für deinen Vater und die rechte für deine Mutter. Falls einer deiner beiden Eltern 3 Jahre in Deutschland gearbeitet hat, musst du das nicht mehr für den anderen Elternteil angeben.
Oben auf Seite 2 musst du nochmal deinen Namen eintragen, damit dir der Antrag auch zugeordnet werden kann.
Zeilen 32 bis 52: Das sind wieder zwei Tabellen, in denen deine Eltern, mit einer Begründung angeben müssen, wann sie nicht erwerbstätig waren, also wann sie nicht gearbeitet haben. Diesmal sind die Tabellen übereinander und nicht nebeneinander.
Die obere Tabelle ist für deinen Vater und die untere für deine Mutter.
Zeilen 53 bis 54: Hier kannst du eintragen, wenn ein Elternteil von dir wegen eines behinderten Kindes oder einem Kind unter 10 Jahren zu Hause geblieben ist.
Zeilen 55 bis 58: Hier müssen deine Eltern mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass alle Angaben, die sie gemacht habe, korrekt sind.
Weil das BAföG Amt die Angaben deiner Eltern prüfen muss, sind folgende Nachweise für das Formblatt 4 nötig:
Falls du dir jetzt trotzdem nicht sicher bist, wie du das BAföG Formblatt 4 richtig und vollständig ausfüllst, kann dir deineStudienfinanzierung gerne weiterhelfen. Wir füllen deinen BAföG-Antrag komplett für dich aus, suchen mit dir alle Belege zusammen und schicken ihn an das BAföG Amt. Starte hier kostenlos.