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BAföG Formblatt 5

Bastian
Krautwald
Gründer
Veröffentlicht
29.10.2019

Das Formblatt 5 brauchst du erst ab deinem 4. Semester. Es ist ein Leistungsnachweis du zeigst, was du bereits geleistet hast. Was das bedeutet und wie du es ausfüllst, zeigen wir dir hier.

Wann brauche ich das BAföG Formblatt 5?

Das BAföG Formblatt 5 ist erst ab deinem 4. Semester wichtig. Es ist eine Bescheinigung über deine Leistungen im Studium. Das heißt, das BAföG-Amt möchte sicher gehen, dass du auch wirklich in die Uni gehst und studierst und nicht nur das Geld vom Amt bekommst.

Weil du nach dem 4. Semester bereits über die Hälfte deines Studiums hinter dich gebracht hast, solltest du bis dahin auch die entsprechenden European Credit Transfer System (ECTS) oder Module als Nachweis besitzen. Deshalb wird das BAföG Formblatt 5 erst nach deinem 4. Fachsemester relevant.  

Was steht im Formblatt 5?

Weil das Formblatt 5 ein Leistungsnachweis ist, muss deine Uni in diesem Dokument bestätigen, dass du die im Studium geforderten Leistungen auch erbracht hast.

Das heißt, die Uni gibt an, ob du die ECTS oder Module, die für dein Studienfach bis zum 4. Semester erbracht werden müssen, auch tatsächlich absolviert hast.

Falls du deine Leistungen nicht erbringen konntest, muss deine Uni auch das in dem Formblatt vermerken.

Wie fülle ich das Formblatt 5 aus?

Das BAföG Formblatt 5 besteht insgesamt aus 2 Seiten. Du selber darfst aber nur die obere Hälfte von Seite 1 ausfüllen, den Rest darf nur deine Uni ausfüllen. Seite 2 sind Erläuterungen.

Seite 1: Von dir auszufüllen

Zeile 1 bis 5: Diese Zeilen sind für deine persönlichen Daten.

Zeile 2 bis 3: Hier schreibst du deinen Namen und dein Geburtsdatum rein.

Zeile 4: Hier musst du deine Hochschule eintragen. 

Zeile 5: Hier schreibst du deine Adresse rein.  

Ab Zeile 6 musst du angeben, auf welches Fachgebiet sich der Leistungsnachweis bezieht. Wenn du nur ein Hauptfach ohne Nebenfach studierst, brauchst du nur ein BAföG Formblatt 5. Studierst du aber mehr als ein Fach, benötigst du für jeden Fachbereich ein eigenes Formblatt 5.

Zeile 7: Wenn du nur ein Hauptfach ohne Nebenfach studierst, trägst du das hier ein. Studierst du mehr als ein Fach, musst du hier den Fachbereich eintragen, für den der Leistungsnachweis ist.

Zeile 8: Falls du den Leistungsnachweis für dein 1. Hauptfach bzw. dein 1. Fach erbringst, trägst du dieses hier ein. Wenn nicht, dann lässt du die Zeile leer.

Zeile 9: Erbringst du den Leistungsnachweis nur für dein 2. Hauptfach bzw. 2. Fach, dann gibst du hier an. Wenn du den Leistungsnachweis nur für dein 2. Fach erbringen kannst oder brauchst, musst du dein Hauptfach nicht angeben.

Zeile 10: Hier trägst du dein Nebenfach ein, falls du den Leistungsnachweis für dieses erbringen kannst bzw. brauchst.

Seite 1: Nur von der Hochschule auszufüllen

Ab Zeile 11 darfst du nichts mehr selber ausfüllen, das darf jetzt nur noch deine Uni.

Zeile 12: Hier muss deine Hochschule ankreuzen, ob sie bestätigen kann, dass du die Leistungen erbracht hast oder nicht.

Zeile 13: Hier muss die Hochschule das Semester eintragen, bis zu dem du die Leistungen erbracht haben musst. Das ist im Normalfall das 4. Fachsemester.

Zeile 14: Hier muss deine Hochschule das Datum vom Ende deines 4. Semesters eintragen.

Zeilen 15 bis 19: Hier kann die Hochschule eine kurze Erklärung zu ihren Angaben abgeben. Das könnte beispielsweise ein Hinweis sein, dass du die geforderten Studienleistungen wegen einer Gremientätigkeit nicht erbringen konntest.

Zeile 20: Hier muss die Hochschule noch unterschreiben und mit einem Stempel bestätigen, dass das Dokument von ihr ausgefüllt wurde.

Was, wenn ich den Leistungsnachweis nicht erbringen kann?

Wenn du die Leistungen nicht erbracht hast, brauchst du dir jetzt nicht gleich Sorgen zu machen, dass du deinen Anspruch auf BAföG verlierst. Das BAföG Amt gewährt in einigen Fällen einen Aufschub.

Kannst du beweisen, dass du zum Beispiel wegen einer Krankheit oder ähnlichem dein Studium vernachlässigen musstest, ist es in Ordnung, wenn du die Leistungen nachholst.  

Gründe für einen Leistungsaufschub

Bei den folgenden Gründen kann unter Umständen ein Aufschub gewährt werden und du erhältst weiterhin deine BAföG-Zahlungen:

  • Krankheit 
  • Schwangerschaft
  • Kindererziehung
  • Behinderung
  • Tätigkeit als gewähltes Mitglied in einem Gremium an deiner Uni
  • Nichtbestehen einer Prüfung, wenn diese Voraussetzung zur Weiterführung deines Studiums ist

Liegt einer dieser Gründe bei dir vor, musst du das mit einem Nachweis, zum Beispiel mit einem Attest, nachweisen. Auch wenn du einen Aufschub bekommst, musst du die Leistungen dann meistens innerhalb eines Semesters nachbringen. Kannst du die Leistungen dann auch nicht vorweisen, kann es sein, dass du deinen Anspruch auf BAföG verlierst.

Das ist jetzt aber kein Grund zur Panik. Es gibt noch andere Wege, dein Studium zu finanzieren. Das BAföG Amt wird dir wahrscheinlich einen KfW-Studienkredit als Ausweichmöglichkeit anbieten.

Eine weitere Möglichkeit sind Bildungsfonds, wie zum Beispiel Brain Capital. Falls du dir nicht sicher bist, ob du noch BAföG berechtigt bist, kannst du das ganz einfach kostenlos mit deineStudienfinanzierung testen. Prüfe auch weitere Finanzierungsmöglichkeiten hier.

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