Das BAföG Formblatt 6 brauchst du nur, wenn du Auslands-BAföG beantragst. Wie du das Formblatt ausfüllst und worauf du achten musst, zeigen wir dir hier.
Das BAföG Formblatt 6 brauchst du nur, wenn du Auslands-BAföG beantragst. Das heißt, wenn du im Ausland studieren möchtest, kannst du auch dort in bestimmten Fällen BAföG bekommen.
Auch, wenn du nur ein Jahr als Austauschschüler verbringst oder ein Praktikum im Ausland machst, ist das so.
Weil die Bearbeitung von Auslandsanträgen generell länger dauert, ist es wichtig, dass du den Antrag rechtzeitig einreichst. Hier gilt als Grundregel, den Antrag für die Auslandsaufenthalte mindestens 6 Monate im Voraus zu stellen.
Weil das BAföG Formblatt 6 Teil deines Auslands-BAföG Antrags ist, musst du genaue Informationen über deinen geplanten Auslandsaufenthalt machen. Du musst angeben, an welcher ausländischen Hochschule oder Praktikumsstelle du studieren willst, den genauen Zeitraum und die Fachrichtung.
Wenn du ein Auslandspraktikum machen willst, musst du neben dem Ort und der Dauer auch angeben, ob das Praktikum fachbezogen ist. Das heißt, ob das Praktikum in irgendeiner Beziehung zu deinem Studium steht.
Wenn es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, dann muss deine Hochschule im Deutschland bestätigen, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
Die letzten Seiten beinhalten eine Liste mit den deutschen , die für die jeweiligen Länder außerhalb Deutschlands zuständig sind. Möchtest du zum Beispiel nach Spanien, musst du deinen Antrag beim Studentenwerk Heidelberg stellen. Hierbei ist wichtig zu verstehen: Die BAföG Ämter für das Auslandsstudium oder -praktikum unterscheiden sich von den BAföG Ämtern, die für deinen Antrag auf Inlands BAföG zuständig sind.
Das BAföG Formblatt 6 besteht insgesamt aus 5 Seiten. Du musst aber nur die ersten 2 Seiten ausfüllen. Die anderen 3 Seiten sind Erklärungen und die Liste der Ämter.
Zeilen 1 bis 6: Hier trägst du deine persönlichen Daten ein: Name, Geburtsdatum, Anschrift. Außerdem den Namen deiner Hochschule in Deutschland und deine Fachrichtung. Befindest du dich im 1 Semester deines Masters im Ausland, trägst du hier einfach deine vorherige Hochschule des Bachelors ein.
Ab Zeile 7 geht es um die Informationen über deinen Auslandsaufenthalt. Wenn du ein Auslandspraktikum machst, brauchst du die Zeilen 9 bis 24 nicht auszufüllen. Für das gesamte Studium im Ausland oder ein (oder mehrere) Auslandssemester gilt es jedoch.
Zeile 9: Hier trägst du die Hochschule ein, an der du dein Auslandssemester verbringen wirst. Es wichtig, dass du den offiziellen Namen, also den Namen in der Landessprache, einträgst. Willst du zum Beispiel an einer Uni in Madrid studieren, musst Universidad Computense Madrid angeben und nicht Universität Madrid.
Zeile 12 bis 13: Hier trägst du den Zeitraum ein, den du im Ausland verbringen wirst. Zudem trägst du ein, wann genau die Vorlesungszeit im Ausland beginnt. Diese Informationen erhältst du von der Hochschule im Ausland.
Zeile 14 bis 16: Hier musst du deine Fachrichtung angeben und wie weit du mit deinem Studium schon bist. Außerdem muss hier angezeigt werden, welchen Abschluss du anstrebst und ob du diesen an deiner Hochschule im Inland machen wirst oder an der Hochschule im Ausland.
Zeilen 21 bis 23: Hier musst du angeben, ob der Auslandsaufenthalt von deiner Uni vorgeschrieben ist.
Zeile 24: Für den Fall, dass es Studiengebühren an deiner Auslandsuniversität gibt, trägst du das hier ein und gibst auch die dazugehörige Währung an, in welcher diese abgerechnet werden.
Zeilen 25 bis 34: Diese Zeilen musst du nur für ein Auslandspraktikum ausfüllen. Als Erstes musst du den Namen und die Anschrift deiner Praktikumsstelle angeben. Zudem musst du in Zeile 28 die Dauer deines Praktikums eintragen. In 29 bis 33 musst du angeben, ob das Praktikum in Zusammenhang mit deiner Fachrichtung steht und wie weit du mit deinem Studium bereits bist. In die letzte Zeile von Seite 1 trägst du ein, ob du schon mal Auslands-BAföG bekommen hast.
Oben musst du nochmal deinen Namen eintragen, damit dir das Formblatt zugeordnet werden kann.
Zeilen 35 bis 37: Hier musst du angeben, ob du bereits eine andere Ausbildungsförderung bekommst oder beantragt hast. Das kann zum Beispiel ERASMUS sein. Dazu trägst du auch noch die Höhe der Förderung ein und auch, durch welche Stelle du den Antrag gestellt hast. Das ist meist deine Hochschule im Inland oder das International Office.
Zeilen 38 bis 44: Hier musst du mit deiner Unterschrift bestätigen, dass alle Angaben, die du gemacht hast, richtig sind und dass du jede Änderung sofort an das BAföG Amt meldest. Bist du unter 15 Jahre alt, muss dein Erziehungsberechtigter auch unterschreiben.
Die Zeilen 45 bis 65 darfst du nicht ausfüllen. Diese müssen von deiner Uni ausgefüllt werden, wenn du ein Praktikum im Ausland machst. Dafür einfach das Formblatt 6 ausdrucken und an der Hochschule (z.B. bei der Studiengangverwaltung) ausfüllen und unterschreiben lassen. Vollständig ausgefüllt, kann es dann an das entsprechende Amt weitergeleitet werden.
Damit du das BAföG Formblatt 6 vollständig abgeben kannst, benötigst du folgende Nachweise:
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