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BAföG Formblatt 8

Bastian
Krautwald
Gründer
Veröffentlicht
29.10.2019

Das Formblatt 8 ist nur für einen Sonderfall relevant. Du brauchst es nur, wenn deine Eltern dich nicht finanziell unterstützen wollen oder die Auskunft über ihre Einkünfte verweigern. Was das bedeutet und was diesbezüglich wichtig ist, erfährst du hier.

Wann brauche ich das BAföG Formblatt 8?

Du brauchst das BAföG Formblatt 8 nur in einem Sonderfall: Deine Eltern oder ein Elternteil möchte dich nicht finanziell unterstützen oder verweigert dir die Auskunft über die eigenen Einkünfte. Dann kannst du mit diesem Formblatt einen Antrag auf Vorausleistungen stellen. Das Formblatt 8 ist dabei wichtig, denn für die Fertigstellung deines BAföG Antrag benötigst du normalerweise die Auskünfte deiner Eltern. Durch dieses Formblatt hast du dann die Möglichkeit, dass der Antrag trotzdem bearbeitet werden kann - auch ohne Auskünfte deiner Eltern.  

Der etwas verwirrende Begriff “Vorausleistungen” kommt daher, dass dir eine Zahlung gewährt wird, bevor klar ist, wie viel dir tatsächlich aufgrund des Einkommens deiner Eltern zusteht und das BAföG Amt geht in Vorausleistung. Das Amt kontaktiert deine Eltern dann selbst und zieht sie in die Verantwortung und Zahlung.

Was steht im BAföG Formblatt 8?

BAföG Formblatt 8 prüft, ob du Vorausleistungen bekommst, wenn dich deine Eltern oder ein Elternteil nicht finanziell unterstützen wollen oder die Auskunft über ihre Einnahmen verweigern.

Weil du in dem Formblatt 8 angibst, dass dich deine Eltern oder ein Elternteil nicht finanziell unterstützen möchte, muss das BAföG Amt wissen, welche Art von Unterstützung du ansonsten bekommst, und von wem du diese bekommst.

Du musst in diesem Formblatt auch angeben, ob es schon Gerichtsverfahren, zum Beispiel wegen früheren Unterhaltsforderungen, gab. Die Vorausleistungen werden dir dann zunächst für ein Jahr bewilligt.  

Wie fülle ich das Formblatt aus?

Das BAföG Formblatt 8 besteht aus 2 Seiten, die du beide ausfüllen musst. Alle mit * gekennzeichneten Zeilen musst du zwingend ausfüllen. Bei den anderen Zeilen kommt es immer auf deine individuelle Situation an, ob Angaben überhaupt möglich sind.

Seite 1:

Zeile 1 bis 2*: Hier musst du deinen Namen und dein Geburtsdatum eintragen.

Zeile 5*: Hier kreuzt du an, von welchem Elternteil du keine Unterstützung bekommst. Wenn dich keines deiner Elternteile unterstützt, musst du beide ankreuzen.

Zeile 6 *: Hier trägst du den Bewilligungszeitraum ein. Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, für den du deinen BAföG-Antrag stellst. 

Zeilen 7 bis 9: Hier bestätigst du, dass deine Eltern keine Auskunft über ihre Finanzen machen wollen oder dich nicht ausreichend unterstützen möchten.

Die Erklärungen, in welchem Fall du was angeben musst, stehen auch nochmal rechts in der weißen Spalte.

Hierbei musst du beachten, dass du auf jeden Fall deinen Eltern einen Brief geschrieben haben musst, mit einer gesetzten Frist von 14 Tagen, dass sie dir die Angaben zukommen lassen. Diesen musst du mittels Einschreiben versenden. Die Quittung vom Einschreiben musst du dann zusätzlich zum Brief an das Amt als Nachweis schicken.

Zeile 10 bis 13: Wenn bereits ein Unterhaltsbescheid gerichtlich erwirkt wurde, so gibst du hier alle weiteren Umständen an. Hierbei wird unterschieden, ob der Unterhalt nur teilweise bezahlt wird oder kein Geld auf dein Konto fließt. Das gibst du natürlich nur an, wenn es einen Bescheid gibt.

Zeilen 14 bis 20: * Hier musst du eintragen, ob und wenn ja, wer für dich finanziell sorgt. Unterhaltsleistungen können dabei in Form von Geld an dich gezahlt werden oder aber durch Sachleistungen (also zum Beispiel Essen oder Unterkunft usw.). Zeile 14 muss auch zwingend ausgefüllt werden. Die weiteren Zeilen nur, wenn Zeile 14 mit "ja" beantwortet wird.

Zeile 21 *: Hier trägst du ein, wenn du selbst dein Kindergeld bekommst und wie hoch dieses ist.

Zeilen 22 bis 24: Hier trägst du ein, wenn das Kindergeld nicht an dich gezahlt wird und an wen es gezahlt wird.

Zeilen 26 bis 33 *: Hier trägst du ein, ob dir Unterhalt in Sachleistungen (z.B. ein Auto) von deinen Eltern angeboten wurden, die du aber nicht angenommen hast. Wenn dem nicht so ist, musst du auf jeden Fall in Zeile 27 "nein" ankreuzen.

Seite 2:

Auf Seite 2 musst du als Erstes wieder deinen Namen eintragen, damit dir die Blätter zugeordnet werden können.

Zeile 33 bis 35: Diese Zeilen beziehen sich noch auf die Zeilen 26 bis 32 von Seite 1. Hier musst du angeben, ob die Unterhaltsbestimmungen gerichtlich geändert wurden. 

Zeile 36 bis 38: Hier kannst du angeben, ob es laufende oder abgeschlossene Unterhaltsverfahren gibt. Wenn du einen Anwalt hast, kannst du hier den Namen und die Anschrift eintragen.

Zeile 39 bis 40 *: Hier gibst du an, ob bereits eine Unterhaltsregelung vorliegt.

Zeile 41 *: Hier kreuzt du an, ob Rechtsmittel eingelegt wurden und stellst den einsprechenden Nachweis mit zur Verfügung.

Zeilen 43 bis 51: Hier gibst du an, ob deine Eltern begründet haben, wieso sie dich nicht unterstützen wollen. Du kannst die Gründe dort eintragen. Diese Zeilen sind nur relevant, wenn es tatsächlich eine Verweigerung gab.

Zeilen 52 bis 57: Diese Zeilen musst du nur ausfüllen, wenn du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebst. In den Zeilen 52 bis 53 wird dann das Einkommen deines Partners angeben.

Zeilen 54 bis 57: Hier musst du eintragen, um was für eine Art von Einkommen es sich handelt. 

Zeile 58 bis 64: Dieser Abschnitt ist eine Erklärung, in der du versicherst, dass alle deine Angaben richtig sind und dass du alle Änderungen unmittelbar an das BAföG Amt melden wirst.

Zeile 45*: Hier musst du mit Ort und Datum unterschreiben.

Welche Belege brauche ich für Formblatt 8?

Die Belege, die du brauchst, stehen in dem weißen Kasten rechts im BAföG Formblatt 8. Dazu können z.B. gehören:

  • Quittung und Brief an den Elternteil, um Angaben zu erhalten
  • Schriftliche Verweigerung der Aussagen des Elternteils
  • Unterlagen von gerichtlichen Unterhaltsbestimmungen
  • Unterlagen zu Unterhaltsregelungen
  • Kopie der Antragsschrift
  • Beleg zum Einkommen deines Ehepartners

Falls du jetzt vor dem Antrag zurückschreckst, kann dir deineStudienfinanzierung gerne helfen. Wir füllen das Formblatt komplett für dich aus. Außerdem sammeln wir alle Belege mit dir zusammen und schicken den kompletten BAföG-Antrag für dich ab. Du musst dich nur bei uns registrieren, den Rest erledigen wir!

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