Du hast deinen BAföG-Antrag schon fertig und dein Studium steht quasi in den Startlöchern? Dann darfst du auf keinen Fall vergessen, deinen BAföG-Antrag rechtzeitig abzugeben. Wir erzählen dir alles zur BAföG-Frist und beantworten all deine Fragen.
Zuallererst sollten wir mal klären, was BAföG überhaupt ist und wozu es gut ist. BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studierende. Ziel ist hierbei die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungssektor, sodass jeder Studierende die finanzielle Basis für ein Studium hat und man nicht aufgrund fehlender finanzieller Mittel nicht an seiner Weiterbildung gehindert wird.
Sie beschreibt den Zeitraum, bzw. den Tag, bis zu dem du deinen Antrag eingereicht haben musst, damit möglichst bald die Bearbeitung deines Antrags gestartet werden kann. Davon hängt natürlich auch ab, dass die Auszahlung deines BAföG möglichst bald bzw. pünktlich erfolgt. Es gibt hier die sogenannte harte und softe BAföG Frist.
Reichst du rechtzeitig deinen Antrag ein (also zur soften BAföG Frist), so ist gewährleistet, dass du wirklich vom Semesterbeginn an Geld erhältst.
Reichst du erst nach der soften Deadline ein, bist aber noch vor Ende der harten BAföG-Frist, so bekommst du zumindest rückwirkend bis zum Studienbeginn das Geld ausgezahlt. Letztere ist dabei einen Monat nach Studienbeginn.
Verpasst du die harte BAföG-Frist, so verlierst du Monate deiner Förderungszeit. Stell also auf jeden Fall sicher, dass du deinen BAföG-Antrag fristgerecht einreichst, damit du nicht in finanzielle Nöte gerätst!
Beachte auf jeden Fall immer, dass das Eingangsdatum deines BAföG Antrags beim Amt zählt für die Frist und nicht der Tag, an dem du deinen Antrag losschickst. Zu welchem Amt du deinen Antrag senden musst und was du einreichen musst, findest du in den verlinkten Blogeinträgen!
Trotzdem, auch wenn beide Fristen bereits um sind, kannst du weiterhin noch deinen BAföG-Antrag einreichen. Allerdings bekommst du dann einfach nur für den Monat der Einreichung dein Geld, leider aber nicht rückwirkend für das Semester bzw. die Monate davor.
Also zusammengefasst bedeutet das:
Softe BAföG-Frist: Bis zu diesem Zeitpunkt solltest du deinen Antrag einreichen, damit du vom Semesterbeginn an gefördert wirst.
Harte BAföG-Frist: Bis zu diesem Datum solltest du deinen Antrag einreichen, damit du zumindest rückwirkend das gesamte Semester lang Geld erhältst. Reichst du später ein, verlierst du Monate deiner Förderungszeit.
Entgegen aller Vorurteile und Mythen: Du kannst BAföG das ganze Jahr über beantragen! Einzige Voraussetzung für den Antrag: Du bist an einer Hochschule immatrikuliert bzw. offiziell angenommen. Allerdings gibt es einige Fristen, die sicherstellen, dass du auch wirklich für das gesamte Semester BAföG Leistungen beziehen kannst. Diese sind die softe und harte BAföG Frist, die für ein Jahr gelten und sich am Start deines Semesters orientieren. Hier haben wir für dich die Fristen aufgelistet.
[table id=3 /]
Damit du keine Fristen verpasst, und immer rechtzeitig auch deinen Folgeantrag stellst, kannst du den Antrag einfach hier stellen und einreichen lassen, wir erinnern dich dann an alle Fristen!
Wenn du beide Fristen verpasst hast, kannst du immer noch BAföG beantragen. Du bekommst nur nicht rückwirkend BAföG ausgezahlt, sondern erst ab dem Monat, in dem dein Antrag einging. Startest du also im Oktober dein Studium, hast aber erst im November deinen Antrag eingereicht, so ist die Deadline zwar überschritten, aber du bekommst trotzdem ab November dein Geld. Um die Überschreitung der Frist zu vermeiden, kannst du einen formlosen Antrag einreichen. Hier genügt einfach ein ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt 1.
Nein, es gibt keine Verlängerung, die du beantragen kannst. Wie oben schon erwähnt, kannst du aber auch nach Fristende noch deinen BAföG-Antrag einreichen.