Um BAföG im Master zu bekommen, musst du einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und wann du den BAföG-Antrag am besten stellst, erklären wir dir hier.
Damit du im Master förderungsberechtigt bist, musst du generell 4 Voraussetzungen erfüllen.
Du musst deinen Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben. Dabei ist es egal, ob du dein Studienfach gewechselt hast oder ein Zweitstudium absolviert hast. Es ist auch nicht wichtig, ob du die Regelstudienzeit überschritten hast. Wichtig ist nur, dass du einen Bachelorabschluss vorweisen kannst.
Auch wenn du im Bachelor kein BAföG bekommen hast oder währenddessen den Anspruch verloren hast, kannst du im Master, BAföG bekommen.
Bei der Antragstellung ist es nicht nötig, dass du dein Bachelorzeugnis vorlegst. Dem Amt reicht es, wenn du die bestandenen Prüfungen nachweist.
Es gibt eine Altersobergrenze für BAföG im Master. Diese ist 35 Jahre. Fängst du deinen Master vor Ende deines 35. Lebensjahres an, bist du BAföG berechtigt.
Hast die Altershöchstgrenze überschritten und einer der folgenden Gründe liegt vor, kannst du trotzdem BAföG bekommen.
Solche Abschlüsse wie Staatsexamina, Diplome oder Magister machen dich für BAföG im Master nicht bezugsberechtigt.
Diese Regelung kannst du nur umgehen, wenn du beweist, dass der Master deine Berufschancen erhöht.
Zwischen deinem Bachelorstudiengang und deinem Masterstudiengang muss kein fachlicher Zusammenhang bestehen.
Aber dein Masterstudiengang muss einen Bachelorabschluss, egal ob B.A., B.Sc., LL.B. usw., als Zugangsvoraussetzung haben.
Außerdem muss dich dein Master für einen Beruf qualifizieren. Das bedeutet, der Master führt dich zu einem Arbeitsplatz.
Um deine Förderung lückenlos zu bekommen, ist es am besten du stellst, den Antrag innerhalb von einem Monat nach deinem Bachelor.
Machst du das nicht, kann es zu Zahlungsverzögerungen kommen.
Weil Masterstudiengänge nicht länger als 4. Semester sind, musst du keinen Leistungsnachweis vorlegen.
Die Förderfähigkeit für das BAföG im Master lässt sich durch einen Antrag auf Vorabentscheidung prüfen. Dieser Antrag sagt dir, ob du förderungsfähig bist. Der Antrag sagt dir aber nicht, wie hoch dein Anspruch ist. Den Antrag stellst du bei dem BAföG-Amt, an der Uni, an der du deinen Master machen möchtest. Du gibst in dem Antrag die Fachrichtung und die Uni an.
Bist du dir noch nicht sicher, an welcher Hochschule du deinen Master machen möchtest, stellst du den Antrag bei dem BAföG Amt deiner ersten Wahl. Falls du dich dann doch für eine andere Uni entscheidest, ist die Entscheidung des Amtes für ein Jahr bindend. Bedeutet, dass wenn dein BAföG Antrag abgelehnt wird, du dich auf die erste Zusage des BAföG Amtes berufen kannst.
Wenn du die Altersgrenze von 35 Jahren überschritten hast und auf Grund einer der oben genannten Gründe bezugsberechtigt bist, hast du gute Chancen elternunabhängiges BAföG zu bekommen.
Auch wenn du die Altershöchstgrenze nicht überschritten hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen elternunabhängiges BAföG im Master bekommen.
Wie beim Schüler BAföG und BAföG im Bachelor wird dein Förderungsbedarf individuell berechnet. Der Höchstsatz beim Master liegt zurzeit bei 853 €.
Die Formblätter, die du für das BAföG im Master ausfüllen musst, sind die Gleichen wie beim Antrag im Bachelor.
Auch wenn du während deinem Bachelor kein BAföG erhalten hast oder den Anspruch verloren hast, kannst du BAföG im Master bekommen. Entweder, du stellst, wie oben erwähnt, einen Antrag auf Vorabentscheidung oder du beantragst das BAföG direkt.
Die Förderungsdauer beginnt mit deinem Erstantrag und endet mit deiner Regelstudienzeit. Solange du die Regelstudienzeit nicht überschreitest, hast du bis zum Ende deines Studiums Anspruch auf BAföG. Dies gilt für deinen Bachelor genauso wie für BAföG im Master. Natürlich gibt es auch Ausnahmen sowie eine Krankheit, Schwangerschaft usw., die eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer rechtfertigen. Wenn du das mit mit einem Attest nachweisen kannst, kannst du bis zum Ende deines Studiums gefördert werden.
Die Rückzahlung des BAföG, egal für ob Bachelor- oder Masterstudiengang, beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Dabei gibt es eine maximale Grenze von 10.000 Euro. Das bedeutet egal, wie viel Geld du über deinen Förderungszeitraum bekommen hast, du musst nicht mehr als 10.000 zurückzahlen.
Weil der BAföG-Antrag derselbe wie beim Bachelor ist, musst du ihn auch genauso ausfüllen.
Das heißt, alle Formblätter ausfüllen, die Belege zusammensuchen und prüfen, ob alles richtig ist.
Einfacher geht es mit deineStudienfinanzierung. Wir füllen den Antrag komplett für dich aus. Nachdem wir alle Angaben geprüft haben, schicken wir den Antrag für dich ab.