Du hast dir deinen Traumstudiengang ganz anders vorgestellt, als er sich jetzt im Studium entpuppt und willst wechseln? Damit du dir keine Sorgen machen musst, dass du bei einem Studiengangwechsel deinen Anspruch auf BAföG verlierst, erklären wir dir hier, welche Gründe und Fristen bei einem Studiengangwechsel zu beachten sind.
Generell kannst du deinen Studiengang 1 Mal ohne Angabe von Gründen wechseln, ohne dass du um dein BAföG fürchten musst. Voraussetzung ist, dass der Wechsel spätestens vor dem 3. Fachsemester geschieht.
Deine Förderung beginnt dann von Neuem mit dem 1. Semester deines zweiten Studiengangs und läuft bis zum Ende der Regelstudienzeit.
Wechselst du deinen Studiengang nach dem 3. Fachsemester, muss nach §7 Abs. 3 des BAföG Gesetzes ein “unabweisbarer” oder ein “wichtiger” Grund hierfür angegeben werden.
Bei beiden Gründen ist es wichtig, dass dir diese vor Beginn des Studiums nicht bekannt oder bewusst waren. Zudem musst du bis dahin alle Leistungen so weit erbracht haben. Hast du keinerlei Klausuren geschrieben, wird es sehr schwer einen wichtigen Grund zu beschreiben.
Du kannst deinen Studiengang zweimal wechseln und hast immer noch Anspruch auf BAföG. Das aber nur, wenn du beim zweiten Studiengangwechsel, egal ob dieser vor oder nach dem 3. Fachsemester geschieht, einen der beiden oben genannten "wichtigen" oder “unabdingbaren” Gründe angibst. Mehr dazu findest du in diesem Artikel hier.
Das BAföG-Amt möchte nach dem 4. Fachsemester einen Leistungsnachweis. Dieser zeigt, dass du die vorgesehenen Leistungen auch erbracht hast. Der wird von dem, an deiner Uni dafür verantwortlichen Professor ausgefüllt und unterschrieben.
Das BAföG-Amt möchte mit dem Nachweis sicher gehen, dass du auch wirklich in die Uni gehst und studierst und nicht nur Geld kassierst.
Zunächst wird dich das Amt fragen, was der Grund für den nicht erbrachten Leistungsnachweis ist. Außerdem fragen sie, wann du die Leistungen nachreichst.
Gibst du einen schlüssigen Grund für den fehlenden Nachweis an, gewährt dir das Amt in der Regel einen Aufschub von einem Semester, in dem du Zeit hast, die Leistung nachzuholen.
Kannst du nach dem Aufschub, auch mit Begründung die Leistung nicht nachweisen, wird dir in diesem Fall kein BAföG mehr ausgezahlt.
Wenn du deinen Anspruch auf BAföG verloren hast, brauchst du trotzdem keine Sorge haben, dass du jetzt keine finanzielle Unterstützung mehr bekommst.
Wenn du den Anspruch auf BAföG verloren hast, gibt es noch andere Wege dein Studium zu finanzieren. Zum einen kannst du einen KfW-Studienkredit abschließen. Hier ist es egal, ob du zum Beispiel die Regelstudienzeit überschritten hast. Der Kredit hat gute Konditionen, die auf dich als Student abgestimmt sind.
Eine andere Möglichkeit, Geld für dein Studium zu bekommen, ist das sogenannte Brain Capital. Auch hier spielt die Dauer deiner Ausbildung keine Rolle und die Rückzahlung ist auf deinen Verdienst nach dem Studium abgestimmt. Du siehst, es gibt andere Möglichkeiten neben BAföG dein Studium zu finanzieren.
Du kannst hier gleich jetzt überprüfen, welche Art der Studienfinanzierung für dich infrage kommen würde.