Machst du ein Praktikum, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen auch für dieses BAföG bekommen. Welche das sind, wie du den Antrag stellst und worauf du sonst noch dabei achten musst, zeigen wir dir in diesem Artikel.
Manche Studiengänge verlangen vor- oder während dem Studium ein Pflichtpraktikum. Aber auch wenn dein Studiengang kein Pflichtpraktikum erfordert, ist es ratsam während deinem Studium durch ein freiwilliges Praktikum erste Berufserfahrungen zu sammeln. Machst du ein Praktikum, kannst du in bestimmten Fällen durch BAföG gefördert werden.
Wenn du für dein Studienfach ein Praktikum vor- oder während deinem Studium machen musst, weil das Teil deiner Studienordnung ist, bist du dafür generell BAföG berechtigt.
Bei einem Pflichtpraktikum ist es auch egal, ob du dieses während der Semesterferien oder während der Vorlesungszeit machst.
Dein BAföG steht dir zu. Dein BAföG Anspruch ist dabei genauso hoch, wie wenn du die Uni regulär besuchst.
Um deinen Anspruch für das Praktikum wahrzunehmen, musst du diese Voraussetzungen erfüllen:
Um BAföG für ein Pflichtpraktikum zu beantragen, brauchst du Formblatt 2. Außerdem muss dir die Praktikumsstelle einen Eignungsnachweis (§ 9 BAföG) ausfüllen.
Um für ein Praktikum im Studium gefördert zu werden, muss das nicht unbedingt in deiner Studienordnung vorgeschrieben sein. Machst du ein freiwilliges Praktikum während deinem Studium, steht dir unter bestimmten Voraussetzungen auch dafür BAföG zu.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass du das Praktikum in deinen Semesterferien und nicht während deinen Vorlesungen machst. Dein Studium darf durch das Praktikum nicht beeinträchtigt werden.
Achtung: machst du ein freiwilliges Praktikum während den Vorlesungen, bist du weder für BAföG im Praktikum noch für „normales“ BAföG berechtigt.
Verdienst du während einem Praktikum Geld, wird dir das an dein BAföG angerechnet. Du hast einen jährlichen Freibetrag von 5.400 Euro, das heißt du darfst im Jahr 5.400 Euro verdienen, ohne dass dir das an dein BAföG angerechnet wird.
Wenn du für ein Praktikum bezahlt wirst, kannst du kein zusätzliches BAföG beantragen. Du kannst aber eine Werbungskostenpauschale von jährlich 1.000 € (§§ 22 Abs. 1 BAföG mit § 9a Abs. 1 EStG) und eine Sozialpauschale von 21,2% (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 BAföG) beantragen.
Verdienst du zum Beispiel für ein 2-monatiges Praktikum 800 Euro, wird das so berechnet:
Einkommen und Pauschalen:
Praktikumsvergütung: 2 x 400 Euro = 800 Euro
Werbekostenpauschale: 1.000 Euro / 12 x 2 (Monate) = 166,67 Euro
Zwischensumme: 633,33 Euro
Sozialpauschale: 633,33 Euro - 21,2 % = 134,27 Euro
Anzurechnendes Einkommen im Jahr (2 Monate): 499,06 Euro
Anzurechnendes Einkommen pro Monat: 499,06 Euro / 2 = 249,53 Euro
Diese 249,53 Euro werden dir an deinen monatlichen Anspruch angerechnet.
Bekommst du im Monat 530 Euro BAföG würdest du, wegen deines Verdienstes, bis dein Praktikum endet, nur noch 280,47 Euro bekommen.
Wenn du BAföG beziehst, musst du jede Änderung bezüglich deines Einkommens sofort dem BAföG-Amt melden.
Machst du ein Praktikum du bezahlt wirst, musst du das dem BAföG Amt melden, weil das Verschweigen von Informationen strafbar ist.
Auch wenn du ein unbezahltes Praktikum machst, solltest du darauf achten, es nicht in der Vorlesungszeit zu machen.
Das BAföG Amt fördert dich schließlich dafür in die Veranstaltungen zu gehen und dich so auf die Prüfungen vorzubereiten und am Ende vom Semester die Leistungen zu erbringen. Machst du ein freiwilliges Praktikum in der Vorlesungszeit bist du währenddessen, egal ob dieses bezahlt oder unbezahlt ist, nicht BAföG berechtigt.
Wenn du die Information verschweigst, kannst du deinen Anspruch auf BAföG verlieren.
Machst du ein Praktikum im Ausland, werden nur Pflichtpraktika unter den oben genannten Voraussetzungen gefördert.
Machst du ein freiwilliges Praktikum im Ausland, wirst du für dieses nicht gefördert. Auch werden nur Pflichtpraktika während dem Studium gefördert, nicht vorher oder nachher.
Du kannst auch, wenn du das Praktikum im europäischen Ausland machst, ein Erasmus Praktikum machen und dich dann darüber fördern lassen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass
Wie oben erwähnt, kannst du für Pflichtpraktika im Ausland BAföG bekommen. Möchtest du Auslands-BAföG für dein Pflichtpraktikum beantragen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du diese Voraussetzungen erfüllst, kannst gleich hier prüfen, ob du einen Anspruch auf Auslands-BAföG hast.
Wenn du ein Praktikum nach deinem Studium machst, bekommst du dafür kein BAföG, egal ob es ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges ist.
Der Grund dafür ist, dass ein Praktikum nach dem Studium nicht als zwingende Maßnahme zur Erfüllung des Studienabschlusses gilt. Du hast ja deinen Abschluss immerhin schon.
Solche Pflichtpraktika nach dem Studium müssen, müssen zum Beispiel von Juristen oder Mediziner geleistet werden.
Möchtest du dich über deine Möglichkeiten zur Finanzierung deines Studiums generell informieren, kannst du das mit deineStudienfinanzierung machen.
Du brauchst dich nur kostenlos zu registrieren und dir werden die besten Finanzierungsmöglichkeiten für deine Situation angeboten.