BAföG ist eine sehr beliebte Finanzierungsform, dank der schon viele Studierende ihr Studium finanzieren konnten. Doch irgendwann kommt der Punkt, an dem du BAföG (zumindest zum Teil) zurückzahlen musst. Wie genau das abläuft und wie viel du überhaupt zurückzahlen musst, das erfährst du in diesem Beitrag.
Zuallererst sollten wir mal klären, was BAföG überhaupt ist und wozu es gut ist. BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studierende. Ziel ist hierbei die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungssektor, sodass jeder Studierende die finanzielle Basis für ein Studium hat. Demnach soll niemand aufgrund fehlender finanzieller Mittel an seiner Weiterbildung gehindert wird.
Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer bei einem Bachelor Studium erhältst du allerdings erst einmal einen Feststellungsbescheid und einen Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes. Darin ist die Höhe deiner Darlehensschuld und die Förderungshöchstdauer geregelt. Außerdem steht darin, wie die BAföG-Rückzahlung abläuft und wie hoch die monatlichen Raten sind. Die erste Rate ist dann ungefähr ein halbes Jahr nach Empfang des Rückzahlungsbescheids fällig.
Solltest du also beispielsweise länger als die Regelstudienzeit studieren und dein Antrag wird nicht verlängert, startet die Rückzahlungspflicht unter Umständen schon vor Studiumsende!
Wichtig: Denke daran, dem Bundesverwaltungsamt jede Adressänderung nach Studienende mitzuteilen, sonst fallen Kosten für die Adressermittlung an (Stand 2018: pauschal 25 €).
Wenn dein BAföG Antrag für das Studenten-BAföG erfolgreich war, dann musst du grundsätzlich eine Rückzahlung leisten. Eine Voraussetzung für den erfolgreichen Antrag ist dabei dein Besuch einer Hochschule, höheren Fachschule oder Akademie.
Grundsätzlich betrifft die Rückzahlungspflicht immer nur dich als BAföG Empfänger. Weder deine Eltern noch dein/e Ehepartner/in haben mit der Rückzahlung des Darlehens etwas zu tun und deine Schulden können auch nicht vererbt werden – sie verfallen im Todesfall.
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Die BAföG-Rückzahlung startet 5 Jahre nach Abschluss deines Studiums und somit auch 5 Jahre nach Ende der letzten BAföG-Auszahlung bzw. deiner BAföG-Förderungshöchstdauer. BAföG unterteilt sich dabei immer in zwei Teile:
Das bedeutet also, dass du nur 50 % zurückzahlen musst.
Das Gleiche gilt übrigens auch für die Rückzahlung deines Auslands BAföG und für das elternunabhängige BAföG. Die Rückzahlung wird auch fällig, wenn du ein Kind hast.
Der Rückzahlungsbetrag ist quartalsweise fällig, also alle 3 Monate. Die Rückzahlung ist aber gedeckelt auf maximal 10.000 € und dafür hast du 20 Jahre Zeit.
Nach den 5 Jahren nach Förderungshöchstdauer musst du schließlich eine monatliche Rate von 130 €, die du jeweils im Voraus für die kommenden 3 Monate zahlen musst (390 €), zurückzahlen. Die BAföG-Rückzahlung ist allerdings nach oben gedeckelt und du musst du maximal 10.000 € zurückbezahlen. Dies gilt auch, wenn du neben der Erstausbildung eine weitere Ausbildung gemacht hast, z.B. Bachelor und Master. Solltest du den Höchstbetrag von 10.000 € zurückbezahlen müssen, so bist du dann trotzdem nach 6 1/2 Jahren schuldenfrei.
Beispiel: Du erhältst den BAföG-Satz von 537 € pro Monat während der Regelstudienzeit von 5 Jahren für Bachelor mit nachfolgendem Master. Davon musst du jeweils die Hälfte (268,50 €) zurückbezahlen. Somit liegt deine Gesamtverschuldung nach den 5 Jahren bei 15.810 € (268,50 € * 60 Studienmonate). Aufgrund des Maximalbetrags von 10.000 € schenkt dir der Staat also noch einmal 5.810 €!
Es gibt spezielle Regelungen, die dir sogar einen weiteren Nachlass auf deine BAföG-Schulden geben. Kannst du einen Großteil deiner Schulden auf einmal tilgen oder erledigst die gesamte BAföG-Rückzahlung auf einmal, dann erhältst du hohe Rabatte. Der Nachlass richtet sich dabei immer nach der Höhe deiner Schulden. Alle Nachlässe findest du auch in der Tabelle zum BAföG Rückzahlungserlass.
Beachte dabei: wenn deine BAföG-Schulden weit über 10.000 Euro liegen, lohnt sich eine vorzeitige Rückzahlung nicht unbedingt. Der Nachlass berechnet sich nämlich auf Grundlage der Darlehensgesamtschuld. So wäre z.B. bei einer Darlehensschuld von 15.000 Euro (also 30.000 Euro erhaltenem BAföG) der Nachlass zwar groß und die Rückzahlungsverpflichtung beliefe sich auf „nur“ 9.450 Euro. Da sich eure Rückzahlungsverpflichtung jedoch ohnehin auf 10.000 Euro beschränkt, müsst ihr auch mit Ratenzahlung nur unwesentlich mehr zurückzahlen.
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Für die vorzeitige Rückzahlung der BAföG-Schulden musst du in jedem Fall einen Antrag beim Bundesverwaltungsamt stellen, damit du den BAföG-Rückzahlungserlass erhalten kannst.
Oftmals lohnt es sich sogar, wenn du einen Kredit aufnimmst, um die BAföG-Rückzahlung in Einem zu erledigen. Das ist aber immer abhängig vom derzeitigen Zinssatz für Kredite und von der Höhe des Rabatts, den du bekommen würdest.
Ja, es gibt Ausnahmen, in denen du dein BAföG-Darlehen nicht zurückzahlen musst. Bei diesen Ausnahmen erhöht sich der Zuschuss auf 100 % und deine Darlehensschuld erlischt:
Beachte: Hast du einen Bachelor und Master absolviert, so ist das Ende der Regelstudienzeit des Bachelors ausschlaggebend. Die Rückzahlung startet also fünf Jahre nach Ende der Bachelor-Regelstudienzeit.
Für BAföG im Zweitstudium oder nach einem Fachrichtungswechsel gilt allerdings die Regelstudienzeit des letzten absolvierten Studiengang.
Brichst du dein Studium ab und hast BAföG erhalten, so musst du natürlich trotzdem deine Schulden begleichen. Allerdings musst du auch hier nur deinen Darlehensteil, also 50 % des bis zum Studiumsabbruch erhaltenen Betrags, zurückzahlen.
Wenn du Auslands BAföG erhältst, so funktioniert die Auslands-BAföG-Rückzahlung genauso wie die Inlands-BAföG-Rückzahlung.
Wenn du die anstehenden Raten nicht begleichen kannst, ist es möglich, eine Freistellung der BAföG-Rückzahlung zu beantragen. Hierbei hast du zwei Möglichkeiten:
Deine Zahlungsfähigkeit richtet sich dabei immer nach deinem Nettoeinkommen abzüglich eines Freibetrags.
Du erhältst folgende Freibeträge:
Wenn dein monatliches Nettoeinkommen nach Abzug des Freibetrages niedriger ist als die 105 € Monatsrate, kannst du dich teilweise freistellen lassen. Die Rate ist dann die Differenz aus Nettoeinkommen und Freibetrag. Dabei gilt eine Abrundung in 5 € Schritten statt. Das heißt, bei einer Differenz von 28,00 € beläuft sich deine Rate bspw. auf 25,00 €.
Bist du gar nicht in der Lage, deine Raten zu zahlen, so kannst du die BAföG-Raten stunden. Somit bist du für die Zeit der Zahlungsunfähigkeit von der Tilgung freigestellt. Du musst in jedem Fall eine teilweise oder volle Freistellung online auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes beantragen. Wird dieser Antrag akzeptiert, so wird die BAföG-Rückzahlung für maximal ein Jahr ausgesetzt. Danach musst du wieder einen Antrag stellen. Die Freistellung kannst du aber nur für maximal 10 Jahre erwirken.
Wenn du nach Ablauf von 30 Jahren (20 Jahre Rückzahlungsfrist + 10 Jahre BAföG-Rückzahlungsfreistellung) nicht in der Lage bist, deine Schulden zu zahlen, dann kommt die Bundeshaushaltsordnung ins Spiel. Du kannst dann einen BAföG-Härtefallantrag stellen. Das zuständige Bundesministerium wird dann darüber entscheiden, ob du eine weitere Freistellung von der Zahlung bekommst. Alternativ werden dir die Schulden erlassen. Bei der Genehmigung von deinem Härtefallantrag musst du BAföG nicht zurückzahlen.
Neben BAföG und kleineren Jobs gibt es noch andere Möglichkeiten, dein Studium zu finanzieren. Eine davon ist zum Beispiel ein KfW-Studienkredit. Ein Vorteil an dem KfW Kredit ist, dass er dir unabhängig von deinem Einkommen gewährt wird. Das heißt, du kannst so viel dazuverdienen wie möchtest. Weitere Informationen zu dieser Finanzierungsform findest du hier.