Die Corona-Krise beschäftigt uns aktuell sehr und hat großen Einfluss auf unseren Alltag. Das Hochschulsemester ist dabei auch stark betroffen und führt aktuell schon zu einer Neuausrichtung der Vorlesungen. Die guten Nachrichten sind jedoch: BAföG und Corona, funktioniert auch zusammen und BAföG kannst bzw. solltest du beantragen.
Auch wenn grade die Welt etwas Kopf steht, so ist BAföG weiterhin standhaft. Es gelten auch in Zeiten von Corona nach wie vor die gleichen Voraussetzungen und Bedingungen für die Beantragung deines BAföGs.
Zudem ist wahrscheinlich gerade jetzt ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Oftmals ist im turbulenten Alltag doch die Muße für einen Antrag in den Hintergrund gerückt. Vielleicht ergibt sich also gerade jetzt für dich eine ganz neue Option in der Finanzierung deines Studiums, indem du dich mit BAföG beschäftigst.
Ein BAföG-Check lohnt sich daher in jedem Fall, um herauszufinden, ob du Anspruch auf BAföG hast. Gerade im Zuge der BAföG-Reform und der Erhöhung der Freibeträge, haben nochmal viel mehr Studierende eigentlich die Möglichkeit BAföG zu erhalten.
Um zu erfahren, wie viel BAföG du erhalten kannst, kannst du das einfach mit unserem BAföG Rechner schnell und einfach herausfinden.
Der BAföG-Antrag lohnt, egal ob du erst mit deinem Studium beginnst oder schon mitten drin bist. Selbst wenn es nur wenige Euros sind, in Zeiten von Corona gilt mehr denn je, haben ist besser als nicht haben.
Viele Hochschulen haben bereits angekündigt, dass das Sommersemester später starten wird. Zudem wird auch der Lehrplan umgestellt und die Art der Prüfungen bzw. Präsenzveranstaltungen können sich stark verändern und digital abgehalten werden.
Wenn du sowieso schon eingeschrieben bist, dann hat der verspätete Semesterstart keinerlei Auswirkung, da BAföG auch in der vorlesungsfreien Zeit gezahlt wird.
Wenn das Sommersemester 2020 dein erstes Semester an der Hochschule ist, so hätte es problematisch werden können, denn normalerweise gibt es BAföG erst ab Vorlesungsbeginn. Glücklicherweise hat das Bundesministerium eine tolle Lösung dafür gefunden und angeordnet, dass der normale offizielle Semesterstart (1.4. an Universitäten und 1.3 an Hochschulen) weiterhin gilt. Damit kann gewährleistet werden, dass keine Nachteile für Studienbeginner entstehen.
Dabei gilt es in beiden Fällen zu beachten: Sobald die Vorlesungen und Präsenzveranstaltungen online möglich sind, bist du verpflichtet daran auch teilzunehmen. Prüfe also regelmäßig, ob es ein solches Angebot deiner Hochschule besteht und nutze die Möglichkeit, die freie Zeit daheim sinnvoll zu nutzen. Damit sollten dann auch für BAföG keine Probleme aufkommen.
Auch für das Auslandssemester gelten dieselben Regeln wie für das normale Semester. Wenn es zu Verzögerungen kommt oder Vorlesungen ausfallen, so soll kein Nachteil entstehen und du erhältst weiterhin dein Auslands-BAföG.
Konntest du aufgrund von Corona noch nicht in dein Auslandssemester starten, so wird das Auslands-BAföG trotzdem ausgezahlt. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass der Reisezuschlag wegfällt. Das ist aber sicherlich verständlich, wenn du die Reise nicht angetreten hast.
Informiere dich auch hier, ob es an deiner Hochschule im Ausland Online Vorlesungen gibt, sodass du daran teilnehmen kannst. Auch hier gilt natürlich: Wenn die Gasthochschule jetzt alternativ auf Online-Angebote umschwenkt, solltest du diese nutzen. Ebenso solltest du nicht mit dem Fahrtkostenzuschlag rechnen, falls eine Reise am Ende gar nicht stattfindet
Aktuell ist es noch nicht klar, wie sich die Beziehung BAföG und Corona langfristig entwickelt. Daher heißt es aktuell: keine Panik!
Wir gehen allerdings davon aus, dass es durchaus sein kann, dass sich dein BAföG Anspruch verlängert. Dies kann vor allem möglich werden, wenn sich das Studium aufgrund von äußeren Einflüssen verlängert. In dem konkreten Corona Fall: Wenn Prüfungen oder Vorlesungen aufgrund von Corona nicht stattfinden können und sich deshalb deine Studienzeit erhöht oder du deinen Leistungsnachweis nicht erbringen kannst.
Dokumentiere hierfür auf jeden Fall, was genau ausgefallen ist. Wenn es offizielle Dokumente dazu von deiner Hochschule gibt, dann besorge dir diese auch oder lasse dir Ausfälle bestätigen.
Setzte dich im konkreten Fall dann auf jeden Fall mit einem BAföG Amt in Kontakt, damit eine mögliche Verlängerung des BAföGs aufgrund von Corona erwirkt werden kann. Hierbei unterstützen wir dich im konkreten Fall natürlich auch gern - melde dich dafür einfach direkt bei uns!
Sollten deine Eltern aufgrund von Corona grade Einkommensabstriche machen müssen, dann kannst du einen Aktualisierungsantrag für dein BAföG stellen.
Hierbei gilt es aber zu beachten: Das Einkommen für das gesamte Jahr 2020 zählt hierfür. Sollte also das Einkommen nur wenige Monate (unwesentlich) geringer sein, so kann es durchaus passieren, dass der Aktualisierungsantrag keinen Erfolg bringt. Ist allerdings abzusehen, dass sich die Einnahmen langfristiger verringern, so macht es Sinn, den Aktualisierungsantrag zu stellen.
Der Aktualisierungsantrag kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden.
Beachte außerdem: Wenn es sich um deinen BAföG Erstantrag handelt, dann fülle auf jeden Fall noch Formblatt 7 aus und reiche es mit ein. Das ist nämlich das benötigte Dokument für das verringerte Einkommen.
Damit nichts untergeht, haben wir das bereits für dich vorbereitet und du kannst es einfach erhalten, wenn du den BAföG-Antrag, auch in Zeiten der Corona-Krise, bei uns durchführst.
Wenn du bisher keine BAföG-Auszahlungen erhalten hast, weil dein eigenes Einkommen zu hoch war, dann ist jetzt der perfekte Zeitpunkt um noch einmal beim BAföG Amt anzuklopfen. Teile ihnen einfach mit, dass dein Einkommen wegfällt und dein BAföG Anspruch wird noch einmal neu berechnet. Reiche dafür bestenfalls direkt einen Nachweis mit ein.
Wenn du deinen Lebensunterhalt bisher durch BAföG und weitere Einnahmen finanzieren konntest, kann es jetzt natürlich eng werden. Damit der Wegfall des Einkommens keine zu großen Schwierigkeiten bereitet, hast du allerdings einige Möglichkeiten:
Wir arbeiten aktuell außerdem mit Hochdruck daran, dir Jobs anzuzeigen, damit du auf jeden Fall deinen Lebensunterhalt bewältigen kannst
Wenn du aktuell mehr arbeiten kannst oder musst, so musst du das auf jeden Fall dem zuständigen BAföG-Amt melden.
Scheinbar kann es dazu kommen, dass Mehrarbeit im medizinischen Bereich und somit mehr Einkommen, sich nicht negativ auf deinen BAföG-Satz auswirken wird. In allen anderen Berufsgruppen wird dies aber wahrscheinlich so kommen: mehr Verdienst bedeutet unter Umständen eine Überschreitung des Freibetrags und folglich eine Reduzierung des BAföG Satzes.
Hast du zu all den Themen rund um BAföG und Corona Fragen, wende dich gern an uns. Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite!