Anlage 1 zu BAföG Formblatt 1 gibt deinen schulischen bzw. beruflichen Werdegang chronologisch wieder. Wie du die Anlage 1 ausfüllst und wann du auch die Anlage 2 benötigst, erklären wir dir hier.
Im Gegensatz zu Formblatt 1 brauchst du Anlage 1 nur bei deinem Erstantrag.
Es gibt aber zwei Ausnahmen: Wenn du dein Studium unterbrochen hattest und wieder weiterstudierst oder wenn du Auslands-BAföG beantragst, musst du die Anlage nochmal ausfüllen.
In Anlage 1 zu BAföG Formblatt 1 sollst du deinen schulischen und beruflichen Werdegang lückenlos eintragen. Das Formular ist deshalb wie ein tabellarischer Lebenslauf aufgebaut.
Hier trägst du jede Schule oder jegliche andere Ausbildungsstätte, die du besucht hast (auch wenn du deine Ausbildung dort abgebrochen hast) ein. Das machst du chronologisch nach dem Datum des Erhalts deines Ausbildungsabschlusses.
Falls du schon gearbeitet hast, möchte das BAföG-Amt außerdem wissen, wo, wie lange und für welches Monatsgehalt du tätig warst.
Zum beruflichen Werdegang zählen auch Praktika, die du gemacht hast. Auch wenn du zum Beispiel wegen Elternzeit oder Arbeitslosigkeit zu Hause warst, musst du das angeben. Zivildienst oder auch ein freiwilliges soziales Jahr musst du ebenfalls angeben.
Da, wie bei deinem gesamten BAföG-Antrag, all deine Angaben auf Richtigkeit überprüft werden, musst du auch hier sehr genau arbeiten. Am besten, du sammelst zu Beginn alle nötigen Unterlagen und Informationen zusammen und sortierst diese chronologisch.
Wenn du eine Schule oder eine Ausbildung abgeschlossen hast, dann musst du das mit deinem offiziellen Zeugnis nachweisen. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung musst du zum Beispiel deinen Gesellenbrief beilegen. Für alle anderen Arbeitstätigkeiten reichst du bestenfalls einen Lohnsteuerbescheid ein, oder deinen Arbeitsvertrag.
Anlage 2 von Formblatt 1 ist für Studenten, die ein eigenes Kind unter 10 Jahren haben.
Ist das bei dir der Fall, kannst du mit dieser Anlage den Kinderbetreuungszuschlag beantragen. Hier ist wichtig, dass der andere Elternteil damit einverstanden ist, dass du und nicht er den Kinderbetreuungszuschlag bekommt.
Als Nachweis musst du eine Kopie der Geburtsurkunde deines Kindes beilegen.
Hast du alle Informationen, die das BAföG-Amt braucht, trägst du sie ein. Falls du dir jetzt trotzdem nicht sicher bist, ob du alles richtig gemacht hast, kann dir deineStudienfinanzierung gerne helfen. Wir füllen deinen kompletten BAföG-Antrag aus und helfen dir mit allen Formblättern und den dazugehörigen Anlagen: Jetzt kostenlos anfangen.