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Maximale BAföG Förderdauer

Bastian
Krautwald
Gründer
Veröffentlicht
12.11.2019

In der Regel geht deine BAföG-Förderdauer bis zum Ende deiner Regelstudienzeit. Überziehst du diese, endet damit gewöhnlich auch dein Förderungsanspruch. Es gibt aber einige Ausnahmen, in denen du trotzdem noch BAföG bekommen kannst. Welche das sind und was sonst noch bezüglich der Förderungsdauer wichtig ist, erfährst du in diesem Artikel.

Wie lange ist die maximale BAföG-Förderdauer?

Deine BAföG-Förderdauer richtet sich nach deiner Regelstudienzeit. Das bedeutet, wenn du dein Studium in der Regelstudienzeit beendest, wirst du auch bis zum Ende deines Studiums gefördert.  

Es gibt unterschiedliche Regelstudienzeiten, abhängig von dem jeweiligen Studiengang:

  • Bachelor: 6 - 7 Semester
  • Master: 2 - 4 Semester
  • Staatsexamen Medizin: 12 Semester
  • Staatsexamen Jura: 9 Semester
  • Staatsexamen Lehramt: 9 Semester

Verlängerung nach der maximalen BAföG-Förderdauer

Auch wenn du dein Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließen kannst, so gibt es trotzdem die Möglichkeit weiter BAföG zu erhalten. Bei folgenden Gründen gibt es eine Verlängerung der Förderdauer:  

  • Krankheit 
  • Schwangerschaft
  • Kindererziehung
  • Behinderung
  • Gremientätigkeit als gewähltes Mitglied an deiner Uni
  • Das Nichtbestehen einer Prüfung, wenn diese als Voraussetzung zum Weiterführen deines Studiums ist
  • Auslandsstudium

Liegt einer dieser Gründe vor, musst du das mit einem Attest oder anderem Nachweis beweisen. In solchen Fällen kann deine BAföG-Förderungsdauer dann bis zum individuellen Ende deines Studiums gehen.

Warst du im Ausland, so kann die Förderdauer um maximal 1 Jahr verlängert werden.

BAföG Förderdauer bei Studiengangwechsel

Wenn du deinen Studiengang vor dem 3. Semester wechselst, fängt deine Förderung mit dem 1. Semester deines zweiten Studiengangs wieder neu an. Diese geht dann wieder bis zum Ende deiner Regelstudienzeit.

Wechselst du zum zweiten Mal deinen Studiengang, so werden dir allerdings die vorher absolvierten Semester auf die Förderhöchstdauer angerechnet. Das bedeutet, dass du höchstwahrscheinlich nicht bis zum Ende deines 3ten Studiums BAföG erhalten wirst.

Eine Verlängerung ist auch hier möglich, wenn einer der oben genannten Gründe vorliegt und du das mit einem Nachweis belegen kannst. Dabei musst du aber die fehlenden Leistungen innerhalb von einem Semester nachreichen. Schaffst du das nicht, verlierst du deinen BAföG-Anspruch.

BAföG Anspruch verloren - was jetzt?

Falls du deinen Anspruch auf BAföG verloren hast, gibt es noch andere Wege dein Studium bis zum Ende zu finanzieren. Folglich wird dir das BAföG Amt als Ausweichmöglichkeit wahrscheinlich einen KfW-Studienkredit empfehlen. Dieser Kredit ist elternunabhängig und du musst dein Studium auch nicht in einer bestimmten Zeit beenden.

Eine andere Möglichkeit ist ein Bildungsfonds, hier ist es ebenfalls nicht wichtig, wie lange du brauchst, um mit deinem Studium fertig zu werden. Du wirst bis zum Schluss gefördert. Melde dich jetzt unverbindlich bei deineStudienfinanzierung an, um zu prüfen, für welche Art von Studienfinanzierung du berechtigt bist.

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