Sogar als Schüler hast du die Möglichkeit während deiner Ausbildung durch BAföG gefördert zu werden! Für welche Art Schulen, Schüler-BAföG angeboten wird und wie du dir deine Förderung sicherst, zeigen wir dir hier.
BAföG steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche finanzielle Unterstützung für Schüler und Studierende. Ziel ist hierbei die Erhöhung der Chancengleichheit im Bildungssektor, sodass jeder Studierende die finanzielle Basis für sein Studium hat. Es soll schließlich niemand aufgrund fehlender finanzieller Mittel an seiner Weiterbildung gehindert werden.
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Das Schüler-BAföG wird für dich als Schüler an beruflichen und weiterführenden Schulen als finanzielle Unterstützung deiner Ausbildung angeboten.
Berufliche Schulen sind Schulen, an denen du einen berufsqualifizierenden Abschluss, also einen Abschluss, der dich dazu qualifiziert einen Beruf auszuüben, erreichen kannst.
Ein Beispiel für eine berufliche Schule ist eine Berufsfachschule für Kinderpflege, der berufsqualifizierende Abschluss, den du hier erreichen kannst, qualifiziert dich nach deiner Ausbildung als Kinderpfleger zu arbeiten.
Eine weiterführende Schule ist eine Schule, an der du einen höheren Schulabschluss erreichen kannst.
Ein weiterführender Schulabschluss ist zum Beispiel, wenn du dein Abitur an einer Fachoberschule nach der Realschule machen möchtest, die Fachhochschule ist die weiterführende Schule, die dich zu deinem Abitur bringt.
Auch wenn du eine allgemeinbildende Schule, wie zum Beispiel ein Gymnasium besuchst, kannst du Schüler-BAföG bekommen.
Das geht aber erst ab der 10. Klasse und dann auch nur, wenn du nicht in deinem Elternhaus wohnen kannst, weil du deinen Schulabschluss nicht in der Nähe machen kannst.
Zwischen dem Schüler und Studenten BAföG gibt es einige Unterschiede:
Der Hauptunterschied zwischen dem BAföG für Schüler und dem für Studenten ist, dass du das Schüler-BAföG nicht zurückzahlen musst. Das bedeutet, du kannst das ganze Geld, dass du bekommst behalten.
Ein anderer Unterschied ist, dass der Grundbedarf für das Schüler-BAföG geringer ist als das für Studenten. Das heißt, auch wenn du den Höchstsatz bekommst, ist dieser immer noch geringer als beim Studenten BAföG.
Im Unterschied zum Studenten BAföG gibt es beim Schüler-BAföG keine Förderungshöchstdauer. Das bedeutet du wirst so lange gefördert wie deine Ausbildung geht, und das, ohne dass du einen Leistungsnachweis oder andere Leistungsbescheinigung vorzeigen musst.
Um Schüler-BAföG zu bekommen, ist nicht nur die Art der Schule, die du besuchst entscheidend, solche Faktoren wie dein Alter, das Einkommen deiner Eltern und in manchen Fällen auch deine Wohnsituation spielen eine Rolle:
Wie oben erwähnt, wird Schüler-BAföG nur an beruflichen und weiterführenden Schulen und ab der 10. Klasse, unter speziellen Bedingungen, an allgemeinbildenden Schulen angeboten.
Bei der Vergabe von Schüler-BAföG, bei der es auf deine Wohnsituation ankommt, gibt es einige Voraussetzungen:
Das Schüler-BAföG hat eine Altershöchstgrenze von 30. Jahren. Das bedeutet, dass du zu Schulbeginn dein 30. Lebensjahr noch nicht angefangen haben darfst.
Startet das Schuljahr, wenn du noch 29. bist und wirst im Lauf des Schuljahres 30, bist du BAföG berechtigt.
Es gibt einige Ausnahmen, bei denen die Altershöchstgrenze überschritten werden darf:
Das Schüler-BAföG ist im Normalfall elternabhängig, es gibt aber auch hier Ausnahmen, die eine elternunabhängige Förderung zulassen. In diesen 4 Fällen kannst du elternunabhängiges BAföG beantragen:
Wie beim Studenten BAföG wird dein Bedarf auch bei dieser Form des BAföG individuell berechnet. Das heißt, dass bei der Berechnung solche Faktoren, wie dein eigener Haushalt oder, ob du Kinder hast, mit einfließen. Außerdem ist das BAföG im Normalfall, wie oben gerade erwähnt, elternabhängig, in dem Fall beeinflusst die Höhe vom Einkommen deiner Eltern, die Höhe deines BAföG.
Auch variiert die Höhe von Schulart zu Schulart. Nachfolgend haben wir dir jeweils den Höchstsatz pro Schule aufgelistet (ab Schuljahr 2019/20):
Fachschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an Abendgymnasien und Kollegs:
Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst:
- ohne KV/PV*: 716 €
- mit KV/PV*: 825 €
Wenn du bei deinen Eltern wohnst:
- ohne KV/PV: 446 €
- mit KV/PV*: 555 €
Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und Fachoberschulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt:
Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst:
- ohne KV/PV*: 675 €
- mit KV/PV*: 784 €
Wenn du bei deinen Eltern wohnst:
- ohne KV/PV*: 439 €
- mit KV/PV*: 548 €
Weiterführende allgemeinbildende Schulen (ab Klasse 10) und an Berufsfachschulen, sowie in Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt:
Wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst:
ohne KV/PV*: 580 €
mit KV/PV*: 689 €
Wenn du bei deinen Eltern wohnst:
ohne KV/PV*: 243 €
mit KV/PV*: 352 €
*KV = Krankenversicherung; PV = Pflegeversicherung; den Zuschlag gibt es nur, wenn ihr selbst beitragspflichtig versichert seid. Die genannten Beträge gelten ab dem ersten Bewilligungszeitraum, der im August 2019 oder später beginnt, spätestens jedoch ab Oktober 2019.
Wenn du deine schulische Ausbildung mit BAföG finanzieren möchtest, ist es wichtig, dass du deinen Antrag so früh wie möglich stellst, damit du auch gleich zum Schulbeginn dein Geld bekommst.
Das heißt, wenn das Schuljahr im September anfängt, solltest du deinen Antrag schon im Mai stellen. Stellst du deinen Antrag erst im September, bekommst du dein Geld, erst frühestens im Oktober ausgezahlt. Das Geld für September bekommst du dann nachgezahlt.
Ein Vorteil gegenüber dem Studenten BAföG ist, dass es beim Schüler-BAföG keine Förderungshöchstdauer gibt. Das heißt, du wirst so lange gefördert, wie deine Ausbildung geht. Du musst keine bestandenen Prüfungen nachweisen und keine anderen Leistungsnachweise vorlegen.
Den Antrag musst du deinen Antrag bei einem Amt für Ausbildungsförderung stellen. Hier gibt es aber auch von Schule zu Schule Unterschiede. Wenn du ein Abendgymnasium, eine höhere Fachschule oder ein Kolleg besuchst, musst du deinen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung, Kreis- oder Stadtverwaltung am Ort deiner Schule. Besuchst du eine andere Schulart, musst du deinen Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung in der Kreis- oder Stadtverwaltung deiner Eltern stellen.
Das Gute an Schüler-BAföG ist, dass du es nicht zurückzahlen musst. Im Gegensatz zum Studenten BAföG, dass du zur Hälfte zurückzahlen musst, wird dir das für Schüler als Vollzuschuss gewährt und du kannst das ganze Geld behalten.
Wie bei allen anderen BAföG-Formen, hast du auch hier einen Freibetrag. Das bedeutet, um deinen Anspruch auf Förderung nicht zu verlieren, darfst du nicht unbegrenzt viel Geld dazuverdienen.
Du hast einen Freibetrag von 5.400 Euro im Jahr. Das bedeutet, du darfst 5.400 Euro im Jahr verdienen und bekommst trotzdem noch BAföG.
Du darfst auch nicht unbegrenzt viel Geld auf deinem Namen haben. Um noch BAföG berechtigt zu sein, darfst du ein Vermögen von 7.500 Euro haben.
Um BAföG zu beantragen, musst du einen BAföG-Antrag ausfüllen und beim Amt einreichen. Dazu gehst du entweder zum Amt und holst dir dort den Antrag oder du machst das Online.
Du musst alle Formblätter genau ausfüllen, weil du auch Belege beifügen musst. Wenn du Hilfe beim Ausfüllen brauchst, ist das kein Problem. deineStudienfinanzierung kann dir dabei helfen, wir füllen den Antrag komplett für dich aus, sammeln alle Belege zusammen und schicken den Antrag sogar für dich ab. Registriere dich gleich kostenlos.