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Voraussetzungen für den KfW-Studienkredit

Bastian
Krautwald
Gründer
Veröffentlicht
5.2.2020

Mit dem KfW-Studienkredit kannst du deine Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach finanzieren. Es spielt keine Rolle, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend studierst. Auch Fernstudiengänge oder Auslandssemester sind möglich. Doch welche Voraussetzungen musst du erfüllen, damit du Anspruch auf die Förderung durch den KfW-Studienkredit erhältst?

Welche Studiengänge werden gefördert?

  • Grundständiges* Erststudium
  • Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
  • Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (postgraduales Studium) oder
  • Master (postgraduales Studium) sowie
  • Promotion

*Studium, das zu einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss wie einem Bachelor, Diplom, Magister oder Staatsexamen führt.

Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz), dem BAföG-Bankdarlehen und mit dem Bildungskredit.

Der KfW-Studienkredit kommt allerdings nicht infrage für Studiengänge an Berufsakademie oder vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge.

Welche Voraussetzung für den KfW-Studienkredit gibt es noch?

Nicht jeder kann vom KfW-Studienkredit Gebrauch machen, denn es müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: 

Dein Alter muss stimmen

Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und darfst maximal 44 Jahre auf dem Buckel haben. Das Alter bezieht sich dabei auf dein Alter zum Finanzierungsbeginn am 1.4. oder 1.10. 

Die richtige Hochschule

Du musst an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren. 

Deine Staatsangehörigkeit

Eine der folgenden Bedingungen muss auf dich zutreffen:

Du musst entweder deutscher Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse sein oder aber einer deiner Familienangehörigen (Ehepartner/in, eingetragene Lebenspartner/in, eigene Kinder & Kinder des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners) hat die deutsche Staatsbürgerschaft und du hältst dich mit ihm/ihr in Deutschland auf und bist hier gemeldet.

Du bist EU-Staatsangehörige/r, hältst dich mindestens 3 Jahre ständig in Deutschland auf und bist hier gemeldet. Das gilt auch, wenn du eine andere Staatsbürgerschaft hast und dein Familienangehöriger diese genannte Bedingung als EU Staatsangehöriger erfüllt.

Zu guter Letzt müsste wenigstens auf dich zutreffen, dass du Bildungsinländer mit inländischer Meldeadresse bist und du hast deine Hochschulzugangsberechtigung durch einen Schulabschluss in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben.  

Thema Auslandssemester

Wenn du ein Auslandssemester absolvierst, kannst du auch weiterhin den KfW-Studienkredit nutzen. Allerdings geht das nur, wenn du während der Zeit im Ausland weiterhin an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert bist. 

Den KfW-Studienkredit gibt es nicht unter einigen Voraussetzungen

Den KfW-Studienkredit kannst du leider in den folgenden Fällen nicht erhalten:

  • Studium an einer Berufsakademie 
  • vollständigem Studium im Ausland
  • privater Hochschule, nicht staatlich anerkannt
  • jünger als 18 oder älter als 44 
  • Staatsangehörigkeitskriterien (oben) nicht zutreffend

Da die Bedingungen oft nicht ganz eindeutig und genau zu verstehen sind, unterstützen wir dich dabei und du kannst direkt hier überprüfen, ob du den KfW-Studienkredit nutzen kannst!

Verschwende keine Zeit.

Starte jetzt in deine Zukunft.

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